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Psychische Belastungen

Foto zeigt gestresste Frau vor einem Aktenberg

Psychische Belastungen in der Arbeitswelt

Immer mehr Menschen leiden unter Stress und Mobbing

Stress, Ermüdung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hoher Blutdruck, Magen-Darm Probleme und Rückenbeschwerden können Beispiele negativer Folgen psychischer Belastung am Arbeitsplatz sein. Die Zahl der Betroffenen nimmt stetig zu, das zeigt auch der DAK-Psychoreport

Psychische Belastungen spielen bei jeder Arbeitstätigkeit eine wichtige Rolle. Denn bei der Arbeit wird auch die psychische Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen. Wer rastet, der rostet – das gilt auch für die Psyche. Psychische Belastungen, die man gut bewältigen kann, wirken aktivierend und fördern u. a. das Lernen am Arbeitsplatz.

Was versteht man unter psychischen Belastungen?
Was sind psychische Beanspruchen?

Nach der DIN EN ISO 10075 wird unter „Psychischen Belastungen“ die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf den Menschen einwirken und sich psychisch, d. h. auf das Erleben und Verhalten des Menschen auswirken, verstanden.
Das bedeutet, dass die (Arbeits-)Umgebung Einfluss auf das Verhalten, Denken und Fühlen des Menschen hat. Psychische Belastung bei der Arbeit bezeichnet eine Vielzahl von Einflüssen, wie z. B. der eingeräumte Handlungsspielraum, die Gestaltung der Arbeitszeit, Kommunikation und Informationsaustausch, die zu leistende Arbeitsmenge. Diese Einflüsse sind zunächst neutral und beinhalten nichts Negatives oder Positives.

Doch ab wann werden psychische Belastungen zum Problem?

Sie werden zum Problem, wenn sie sich negativ beanspruchend auswirken, d.h. die Leistungsfähigkeit des Menschen überfordern. Als Beanspruchung werden die unmittelbaren Auswirkungen auf die psychische Belastung beschrieben, d. h. die individuelle Reaktion darauf. Positiv äußern sich diese z. B. durch Lerneffekte, Motivation, Steigerung des Selbstwertgefühls und des Wohlbefindens.

Psychische Belastungen wirken sich negativ aus, wenn die Anforderungen an den Menschen die vorhandene Leistungsfähigkeit (durch z. B. Fähigkeiten, Eigenschaften, Qualifikation, Erfahrung) übersteigt.
Beispiele dafür könnten sein, dass…

  • die zu leistende Arbeitsmenge nicht bewältigt werden kann,
  • die Aufgaben nicht der Qualifikation entsprechen,
  • man keine Unterstützung vom Vorgesetzten oder den Kolleginnen und Kollegen bekommt.

Auf Dauer kann sich das negativ auf die psychische Leistungsfähigkeit auswirken und zu Stresserleben, Ermüdung, oder aber auch Monotonie-Empfinden und Langeweile führen. Nicht selten schlagen sich negative Beanspruchungen in psychosomatischen Erkrankungen nieder.

Jeder Mensch empfindet eine Belastung anders – wie sagt man so schön: „Was für den einen Stress bedeutet ist für einen anderen gar kein Problem, sondern eine Herausforderung.“

Genau wie bei anderen Themen im Arbeitsschutz ist es wichtig, präventiv zu handeln und frühzeitig zu intervenieren, denn auch ein Feuerlöscher sollte von Anfang an im Betrieb vorhanden sein und nicht erst, wenn es bereits gebrannt hat.
An allen Arbeitsplätzen gilt das Arbeitsschutzgesetz und die Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen. Ein wesentliches Instrument für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten darzustellen, ist die Gefährdungsbeurteilung. 

Nachdem immer wieder belegt wird, dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz zu krankmachenden Beanspruchungsfolgen führen kann, ist das Thema im Arbeitsschutz nicht mehr wegzudenken, denn die Folgen für die Beschäftigten, aber auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind immens.

Auch wenn die Brücke zum Arbeitsschutz nicht jedem gleich klar ist, ist sie dennoch da. Nach der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahre 2013 ist die psychische Belastung fester Bestandteil des ArbSchG § 5.  

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber/in zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In deren Rahmen müssen Sie die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen der Beschäftigten ermitteln und beurteilen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dabei kann sich eine Gefährdung nach § 5 ArbSchG insbesondere ergeben durch: 

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, 
  • psychische Belastungen bei der Arbeit.

Aber nicht nur hier, sondern auch in folgenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist die psychische Belastung Bestandteil:

  • Biostoffverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Mutterschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • ArbMedVV
  • Baustellenverordnung
  • Maschinenrichtlinie

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat wesentliche Belastungsfaktoren bei der Arbeit benannt, die bei der Ermittlung der psychischen Belastung zu betrachten sind. Wichtig ist, dass es sich hier um tätigkeitsbezogene Belastungen handelt.

GDA-Merkmalsbereiche:

  • Arbeitsinhalt/ Arbeitsaufgabe (z. B. Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum) 
  • Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitszeit, Arbeitsunterbrechung, Pausengestaltung)
  • Soziale Beziehungen (z. B. Soziale Beziehung zu Kolleginnen und Kollegen und zu Vorgesetzte)
  • Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Beleuchtung, Arbeitsmittel)

Die Broschüre „Empfehlung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ gibt Orientierung darüber, wie Gefährdungen durch psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung angemessen berücksichtigt werden.

Mobbing gehört für viele Menschen zum traurigen Alltag, bundesweit leiden rund 1,6 Millionen Menschen unter Schikanen von Arbeitskolleginnen oder -kollegen. Doch gegen Mobbing können Betriebe, Verwaltungen und Beschäftigte etwas tun. Mit der MobbingLine Nordrhein-Westfalen haben wir einen Beratungsservice geschaffen, der Betroffene ermutigen möchte, erste Schritte zur Bewältigung des Mobbingproblems zu tun. Die Kooperation mit kompetenten Partnern stellt eine professionelle persönliche und vertrauliche Beratung sicher.

 

Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpersonen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und unterstützen die Betriebe mit Informationsmaterialien und Praxishilfen. Bei Betriebsprüfungen achten die Aufsichtspersonen darauf, dass das Themenfeld der Psychischen Belastungen und Beanspruchungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt wird.