Meisterprämie für das Handwerk
Meisterprämie NRW - ein Baustein der Fachkräfteoffensive NRW
In Nordrhein-Westfalen können frisch verbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister eine Prämie beantragen: Mit 2.500 Euro für die erfolgreich abgeschlossene Prüfung stärkt die Landesregierung und die Europäische Union die Aufstiegsfortbildung im Handwerk. Die Meisterprämie ist ein Baustein der Fachkräfteoffensive NRW.
Meisterprämie: ein pauschaler Zuschuss von 2.500 Euro zum privaten Lebensunterhalt aus dem Europäischen Sozialfonds
Mit der Meisterprämie will die Landesregierung dem bestehenden Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken. Meisterinnen und Meister sind eine wichtige Säule bei der Unternehmensnachfolge im Handwerk. Durch die Ermöglichung der Unternehmensnachfolge können Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten werden.
Die Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro können frisch verbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister beantragen, unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie haben einen Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung.
- Sie haben ihre Meisterprüfung in den letzten drei Monaten erfolgreich bestanden.
- Ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung ist in Nordrhein-Westfalen (Prüfung muss nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt worden sein).
- Sie haben noch keine Meisterprämie aus dem Förderprogramm „Meisterprämie NRW“ oder anderen Formen der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder in einem anderen Bundesland beantragt.
Die Prämie wird einmal pro Person ausgezahlt.
Die Meisterprämie erfolgt ab dem 1. Januar 2026 mit finanzieller Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.
- Mehr Informationen finden Sie unter: www.meisterprämie.nrw
- Die Antragstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/online-antrag
Fördergeber Meisterprämie
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union