Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Chemikaliensicherheit

Produkte aus dem Bau- und Supermarkt mit Gefahrensymbolen

Chemikaliensicherheit

Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien schützen

Die Chemikaliensicherheit dient dem Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Sie befasst sich mit vielfältigen Themen wie zum Beispiel der Kennzeichnung von Chemikalien, dem Umgang mit Biozidprodukten, der Guten Laborpraxis (GLP) oder mit schädlichen Treibhausgasen. Ziel ist es, einen möglichst gefahrlosen Umgang mit Chemikalien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten und die Umwelt zu schonen.

Als zentrales Element des Chemikalienrechts gelten die EU-Verordnungen REACH und CLP in Deutschland unmittelbar. Darüber hinaus existiert auf nationaler Ebene das Chemikaliengesetz, welches durch Verordnungen wie die Chemikalienverbots-Verordnung, die Gefahrstoffverordnung und die Chemikalien-Sanktionsverordnung konkretisiert werden.

Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH)

Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gering bleiben. Mit REACH gibt es eine gemeinsame EU-Gesetzgebung, um das Chemikalienrecht europaweit zu vereinfachen und zu zentralisieren. REACH steht für Registration, Evaluation, and Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) und regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Chemikalien. Schwerpunkte der Verordnung sind eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die toxikologische und umwelttoxikologische Bewertung der Chemikalien durch die herstellenden oder importierenden Unternehmen und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe.

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP)

Eine einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien ist eine der Grundvoraussetzungen für den sicheren Umgang mit Chemikalien. Die europaweit geltende CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) wurde 2008 verabschiedet und löste schrittweise die bisherigen EG-Vorschriften ab.

Chemikalienhandel

Einige Chemikalien unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit besonderen Verboten und Beschränkungen. Wer mit solchen Chemikalien handelt, braucht eine behördliche Erlaubnis oder muss den geplanten Handel der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen. Die Chemikalienverbots-Verordnung beschreibt, wann und wie Abgabebücher geführt werden müssen, welche Sachkunde benötigt wird und für welche Stoffe ein Selbstbedienungsverbot gilt.

POP-Verordnung und PIC-Verordnung

Zur Chemikaliensicherheit gehören auch die Verbote von bestimmten langlebigen Schadstoffen (POP-Verordnung) und die Bestimmungen zum Export und Import bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung). Die POP-Verordnung betrifft die Persistenten organischen Schadstoffe, auch langlebige organische Schadstoffe oder POP (von persistent organic pollutants), die durch das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) geregelt werden. Die rechtliche Umsetzung in der Europäischen Union erfolgte durch die POP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 850/2004). Die POP-Verordnung verbietet das Inverkehrbringen dieser Stoffe. Seit Frühjahr 2016 gilt ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) in der EU. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe. Dämmstoffe aus EPS mit HBCD dürfen nur dann in der EU hergestellt, importiert und in Gebäuden verwendet werden, wenn der Hersteller über eine Zulassung unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH verfügt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wurde das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Industriechemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Prior Informed Consent, PIC-Verfahren) in der Europäischen Union umgesetzt.

Ansprechpersonen in Nordrhein-Westfalen

Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpersonen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und unterstützen die Betriebe mit Informationsmaterialien und Praxishilfen.