Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Auftrag, Aufgaben und Ziele

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales mit dem Rheinturm in Düsseldorf

Auftrag, Aufgaben und Ziele

Was die Arbeitsschutzverwaltung leistet

Überwachen und Beraten – Aufgaben

Im föderalen System der Bundesrepublik ist es Aufgabe der Länder, die Einhaltung der bundesstaatlichen Vorschriften zu überwachen und die Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten. Die Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat einen klaren Auftrag:

  • die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu fördern
  • im Arbeitsschutz auf die Einhaltung der Regeln für einen fairen Wettbewerb hinzuwirken
  • die Öffentlichkeit vor gefährlichen Anlagen und Produkten zu schützen
  • durch den Arbeitsschutz die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken

Das Land Nordrhein-Westfalen ist sich der Bedeutung dieser wichtigen sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Aufgabe bewusst. Arbeitsschutz ist eine staatliche Kernaufgabe und hat in Nordrhein-Westfalen Verfassungsrang:

„Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes.“ (Artikel 24 Abs. 1 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen)

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gilt es nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen, sondern auch wirksam zu fördern. Moderner Arbeitsschutz ist präventiv und beugt rechtzeitig gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen vor. Aus diesem umfassenden Verständnis heraus ist der staatliche Arbeitsschutz in folgenden Bereichen aktiv:

  • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Menschengerechte Gestaltung der Arbeit, betriebliche Gesundheitsförderung
  • Arbeitszeitgestaltung, wie z.B. Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Schutz besonderer Personengruppen, wie z.B. Schwangere und Jugendliche
  • Sichere Gestaltung von Technik und Produkten

Die Arbeitsschutzverwaltung ist damit – anders als die Berufsgenossenschaften – auch in den Bereichen Arbeitszeitschutz, sozialer Arbeitsschutz und technischer Öffentlichkeitsschutz tätig.

Menschengerecht, präventiv und sicher - Ziele

Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalens hat eine klare Vorstellung darüber, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert werden kann. Bei all ihren Tätigkeiten orientiert sie ihr Handeln an drei strategischen Zielen:

  • Arbeitsbedingungen sollen menschengerecht und sozial verträglich sein
  • Arbeitsschutz soll selbstverständlicher Bestandteil betrieblichen Handelns sein
  • Technik und Produkte sollen sicher und gesundheitsverträglich sein