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Digitalisierung

Ein Strauß leuchtender Glasfasern.

Digitalisierung

Die flächendeckende elektronische Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen sichert die Patientenversorgung

Die Digitalisierung ist ein starker Treiber von innovativen Versorgungsstrukturen und gleichzeitig eine der größten Herausforderungen für das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren. Für das Gesundheitswesen bedeutet das die konsequente Ausrichtung elektronisch gestützter Produkte und Dienstleistungen auf die Bedürfnisse der Patienten und aller am Behandlungsprozess Beteiligten.

Förderung der Telemedizin in der ambulanten Versorgung

Telemedizinische Anwendungen kommen bereits heute in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung zum Einsatz. Die Telemedizin kann sowohl Ärzte wie auch nicht-ärztliches medizinisches und pflegerisches Personal bei Ihrer Arbeit unterstützen. Beispielsweise ermöglichen Telekonsile die schnelle Verfügbarkeit fachärztlicher Expertise in der Hausarztpraxis und die Videosprechstunde hilft Patienten Anfahrtswege zu sparen, was bei immobilen Patienten oder auch nach Operationen eine sinnvolle Hilfestellung sein kann.

Auch für psychotherapeutische Gespräche müssen Patienten nicht jedes Mal in die Praxis kommen. Möglich ist auch Verknüpfung von Videokonferenzen mit einer elektronischen Übertragung von Vitalwerten zwischen Arzt und nicht-ärztlichem Personal oder Pflegefachkraft, um die Qualität von Hausbesuchen oder im Pflegeheim zu verbessern.

Einige Leistungen, wie Videosprechstunden zwischen Arzt und Patient, Videofallkonferenzen mit Pflegekräften in Heimen aber auch in der Häuslichkeit des Patienten und ausgewählte telekonsiliarische Befundbeurteilungen werden bereits heute von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Telemedizinische Konsile und Videosprechstunde

Mithilfe telemedizinischer Konsile können Ärzte ortsunabhängig auf die Expertise ausgewiesener Spezialisten, zum Beispiel aus Universitätskliniken, zurückgreifen. Patienten mit unbekannter Diagnose, seltenen Krankheiten oder komplizierten Krankheitsverläufen kann so schneller geholfen werden. Sie müssen in der Regel weite Wege zu Spezialisten auf sich nehmen oder viele verschiedene Fachärzte konsultieren, bis sie Hilfe erhalten. Videosprechstunden können Patienten auch direkt einen niederschwelligen Zugang zu ihrem Hausarzt oder auch zu Fachärzten bieten.

Telekonsile können sinnvoll unterstützt werden, indem alle an der Behandlung beteiligten Ärzte – die Zustimmung des Patienten vorausgesetzt – über eine gemeinsame elektronische Akte, wie zum Beispiel die elektronische Fallakte (EFA), auf alle behandlungsrelevanten Daten zugreifen. Insbesondere in der Palliativversorgung und in Hospizen, wo es sich meist um multiprofessionelle Versorgungsteams aus spezialisierten Ärzten und Pflegekräften, oftmals unter Beteiligung der Angehörigen, handelt, können Telekonsultationen wesentlicher Bestandteil des Versorgungsprozesses sein. Aufgrund der Schwere der Erkrankung ist das Behandlungsteam besonders auf eine orts- und zeitunabhängige Kommunikation und eine lückenlose Datenbereitstellung angewiesen.

Telemedizinische Konsile können von Ärzten bisher nur sehr begrenzt abgerechnet werden.

Telemedizinisch gestützte Delegation

Delegierbare Aufgaben, die durch entsprechend qualifiziertes nicht-ärztliches Personal erbracht werden, können durch eine Videovisite des Arztes ergänzt werden. Wenn zusätzlich Vitalwerte der Patienten aus der häuslichen Umgebung (z. B. EKG oder Blutzuckerwerte) direkt in die Arztpraxis übertragen werden, kann der behandelnde Arzt bei Bedarf ohne weiteren Zeitverzug Maßnahmen vor Ort anordnen. Wenn die beim Patienten erfassten Vitaldaten auch noch direkt in das Praxisinformationssystem übertragen werden, liegen dem Arzt strukturierte Informationen direkt in seiner Patientenakte vor, wodurch sich eine von Übertragungsfehlern befreite Verlaufsdokumentation ergibt. Gleichzeitig verringert sich der Übertragungs- und Dokumentationsaufwand erheblich.

Stand heute werden noch kaum Komplettlösungen angeboten, die ein Vorgehen, wie oben beschrieben, ermöglichen. Die Anbindung der medizintechnischen Geräte, wie Waage, Blutzuckermessgerät etc. an das IT-System der Arztpraxis ist aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Systeme aufwändig und wird aufgrund der fehlenden Refinanzierungsmöglichkeiten von den Herstellern bisher kaum umgesetzt.

Elektronische Visite in der Pflege

Die elektronische Visite in Pflegeheimen oder auch die Konsultation des Arztes durch den ambulanten Pflegedienst kann für die Patienten belastende Transporte in die Arztpraxis oder gar vorschnelle Krankenhauseinweisungen vermeiden. Gleichzeitig kann eine engere ärztliche Begleitung sichergestellt und damit die Versorgung verbessert werden. Auch hier können neben der Videokonferenz zusätzliche Geräte zur Erfassung von Vitaldaten, wie Blutdruck, Blutzuckerspiegel oder EKG ergänzend zum Einsatz kommen.

Obwohl bereits Vergütungsmöglichkeiten existieren, werden sie in der Praxis bisher kaum genutzt.

Rein technisch sind alle der vorgenannten telemedizinischen Anwendungen bereits möglich. Allerdings kommt die Telemedizin nach wie vor überwiegend in Einzelfällen, in geförderten Pilotprojekten oder in begrenzten Regionen zum Einsatz. Das Ministerium hat sich daher entschieden, mit einer Anschubfinanzierung für Infrastrukturkomponenten und Schulungsmaßnahmen einen Impuls zu geben, um die Etablierung der Telemedizin in der Fläche zu beschleunigen.

Im Jahr 2019 wurde daher gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Hausärzteverbänden und den Krankenkassen ein Förderprogramm entwickelt, mit dem Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize die Förderung technischer Telemedizinkomponenten und Fortbildungen im Themenbereich Digitalisierung beantragen konnten. Insgesamt standen Landesmittel in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Anträge konnten zunächst bis zum 16. Februar 2020 bei den beiden Kassenärztlichen Vereinigungen eingereicht werden.

Nach Ablauf dieser ersten Einreichrunde wurde das Programm für 2020 mit weiteren zwei Millionen Euro Fördermitteln verlängert.

Fördergegenstände

Gefördert werden die technische Infrastruktur zur Erbringung von telemedizinischen Leistungen, die den oben beschriebenen Szenarien entsprechen, sowie Schulungen und Weiterbildungen im Themenkomplex Digitalisierung, insbesondere um das Wissen um die Telemedizin sowohl auf ärztlicher wie auch auf nicht-ärztlicher Seite zu stärken.

Neben der Weiterbildung der medizinischen Fachangestellten zur nicht-ärztlichen Praxisassistentin (EVA) oder Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) gefördert sind alle mit Fortbildungspunkten bewerteten Seminare zum Thema Telematik und Telemedizin zuwendungsfähig.

Zuwendungsberechtigte

Anträge zur Förderung von Infrastrukturkomponenten können von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, Praxisnetzen, Pflegeheimen, Hospizen und ambulanten Pflegediensten gestellt werden.

Zuwendungen für Schulungsmaßnahmen und Fortbildungen können daneben auch Vertragsärzte und Psychotherapeuten, die ohne eigene Praxis in der ambulanten Versorgung tätig sind, sowie medizinische Fachangestellte erhalten.

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen, ebenso die Auszahlung der Fördermittel.

Detaillierte Förderinformationen und Antragsunterlagen finden sich auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Der finanzielle Zuschuss beträgt gemessen an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
 

  • für die Anschaffung von Infrastrukturkomponenten
    • für niedergelassene Ärzte, medizinische Versorgungszentren und Praxisnetze bis zu 90 Prozent,
    • für Pflegeheime, Hospize und ambulante Pflegedienste bis zu 60 Prozent,
  • für Schulungsmaßnahmen bis zu 80 Prozent.

Landesinitiative eGesundheit.nrw

In der Landesinitiative eGesundheit.nrw sind innovative Projekte zur Vernetzung von Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung gebündelt. Dazu gehören Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser und Einrichtungen der Rehabilitation und der Pflege. Die Projekte der Landesinitiative werden vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit begleitet.

Vorrangig setzt sich die Landesinitiative für die Verbesserung der Qualität und der Effizienz in der medizinischen Versorgung durch den einrichtungs- und sektorenübergreifenden Austausch von Informationen ein - zum Beispiel im Rahmen der integrierten Versorgung oder zur besseren medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum. Dieses Ziel soll vor allem auch durch den Einsatz der Telemedizin, dem Telemonitoring, den Telekonsilen, der Teleradiologie und der Teletherapie erreicht werden. Sie decken derzeit gerade einmal ein Prozent der Versorgung ab.

Die Telemedizin fördert die Landesregierung unter anderem durch den Aufbau der Modellregion Ostwestfalen-Lippe und dem Aufbau eines Zentrums für Telemedizin am Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen auf dem Gesundheitscampus in Bochum.