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Digitalpakt Schule

Grafische Darstellung: Digitalpark Schule

Digitalpakt Schule

Pflege- und Gesundheitsfachschulen erhalten Mittel aus dem Digitalpakt

Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Digitalpakt Schule nach dem Königsteiner Schlüssel 1,054 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind auch die Träger von Pflegeschulen und Schulen der Gesundheitsfachberufe.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Digitalisierung betrifft alle Schulen. Das Land anerkennt und wertschätzt ausdrücklich auch die wichtige Arbeit der Fachschulen in den Bereichen Pflege und Gesundheit. Deshalb erhalten auch sie Mittel aus dem Digitalpakt. Es ist wichtig, dass die jungen Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten wollen, eine erstklassige Ausbildung erhalten. Der Digitalpakt Schule wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Der Digitalpakt Schule ist ein bundesweites Förderprogramm. Dabei gewährt das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem mit Unterstützung von Mitteln des Bundes nach Maßgabe der Richtlinie Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen.

Die Förderrichtlinie wurde zum 15. September 2019 im Amtsblatt des Schulministeriums veröffentlicht. Der Bund stellt hierbei über einen Zeitraum von fünf Jahren bundesweit insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Das Ziel ist dabei, die Schulen fit zu machen für die Digitalisierung. Das Lernen mit digitalen Medien soll gestärkt werden. Mit dem Digitalpakt Schule soll die digitale Ausstattung, insbesondere der Zugang zum digitalen Schulleben entscheidend vorangebracht und gefördert werden.
 

Wichtige Information für Pflege- und Gesundheitsschulen

Antragsteller und Zuwendungsempfänger für den Digitalpakt Schule ist immer der Schulträger, mit dem gemeinsam ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) erstellt bzw. getragen werden muss. Ohne dieses TPEK ist eine Förderung nicht möglich. Zur Vorbereitung sollten die Schulen ihre technischen Bedarfe klären und pädagogisch begründen können.

Außerdem muss geklärt sein, wie das Kollegium für die Nutzung der angeschafften Technik qualifiziert werden kann. Bereits vorhandene Medienkonzepte können zur Erstellung des TPEK herangezogen werden.

Die Strukturvorlage zur Erstellung des TPEK finden Sie hier.

Wo bekommen Sie Hilfe?

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur technischen Beratung und zur Förderung finden Sie bei den Geschäftsstellen Gigabit.NRW Ihrer zuständigen Bezirksregierung: