Versorgungsgebiete der Krankenhausplanung

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Gespeichert von Andreé König am 28. September 2022
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Versorgungsgebiete der Krankenhausplanung

Stabilisierung der flächendeckenden Krankenhausversorgung und mehr Abstimmung und Koordination zwischen den Krankenhäusern

Die Krankenhauslandschaft in NRW ist in 16 Versorgungsgebiete aufgeteilt, die den fünf Regierungsbezirken zugeordnet sind. Diese Versorgungsgebiete sind ein wichtiger Faktor innerhalb der Krankenhausplanung, mit dem eine flächendeckende, stationäre Versorgung sichergestellt werden soll. Welche Kreise und kreisfreien Städte in einem Versorgungsgebiet zusammengefasst sind und in welchem Versorgungsgebiet Sie leben, erfahren Sie in diesem Bereich.

Zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen laufen im ganzen Land derzeit regionale Planungsverfahren ab. Deren Ziel ist es, zu entscheiden, welches Krankenhaus zukünftig welche Leistungen anbieten soll.

Das NRW-Gesundheitsministerium gestaltet diesen Prozess für alle Interessierten transparent.

Unter den folgenden 16 Überschriften, die anklickbar sind und dann weitere Informationen anzeigen, sind deshalb aktuell Antworten auf folgende Fragen zu finden:

  • Welche Kommune gehört zum jeweiligen Versorgungsgebiet, welche Bezirksregierung ist zuständig? 
     
  • Wie sieht das Ergebnis der im Mai 2023 abgeschlossenen Verhandlungen zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen aus? 
     
  • Welche Stellungnahmen haben die kreisfreien Städte, Kreise und kommunalen Gesundheitskonferenzen dazu abgegeben?

Derzeit prüfen die fünf Bezirksregierungen die Verhandlungsergebnisse zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern sowie die eingereichten Unterlagen. Es sind folglich noch keine Entscheidungen gefallen. Dafür fehlt insbesondere die abschließende Betrachtung und Beurteilung durch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium.   
 

​Weitere Informationen:

 

Versorgungsgebiet 1

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Düsseldorf
  • Remscheid
  • Solingen
  • Wuppertal
  • Mettmann

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 2

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Essen
  • Mülheim a. d. Ruhr
  • Oberhausen

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der kommunalen Gesundheitskonferenzen

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 3

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Duisburg
  • Kleve
  • Wesel

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 4

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Krefeld
  • Mönchengladbach
  • Neuss
  • Viersen

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der kommunalen Gesundheitskonferenzen

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 5
Versorgungsgebiet 6

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Bonn
  • Euskirchen
  • Rhein-Sieg-Kreis

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der kommunalen Gesundheitskonferenzen

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 7

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Aachen
  • Düren
  • Heinsberg

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 8

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Gelsenkirchen
  • Bottrop
  • Recklinghausen

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der kommunalen Gesundheitskonferenzen

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 9

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Münster
  • Borken
  • Coesfeld
  • Steinfurt
  • Warendorf

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 10

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Bielefeld
  • Gütersloh
  • Herford
  • Lippe
  • Minden-Lübbecke

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der kommunalen Gesundheitskonferenzen

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 11

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Höxter
  • Paderborn

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 12

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Hamm
  • Soest
  • Unna

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 13

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Bochum
  • Dortmund
  • Herne

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 14

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Hagen
  • Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Märkischer Kreis

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der kommunalen Gesundheitskonferenzen

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 15

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Hochsauerlandkreis

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

Versorgungsgebiet 16

Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:

  • Olpe
  • Siegen-Wittgenstein

Zuständige Behörde: 

Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:

Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte

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