
Versorgungsgebiete der Krankenhausplanung
Stabilisierung der flächendeckenden Krankenhausversorgung und mehr Abstimmung und Koordination zwischen den Krankenhäusern
Zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen laufen im ganzen Land derzeit regionale Planungsverfahren ab. Deren Ziel ist es, zu entscheiden, welches Krankenhaus zukünftig welche Leistungen anbieten soll.
Das NRW-Gesundheitsministerium gestaltet diesen Prozess für alle Interessierten transparent.
Unter den folgenden 16 Überschriften, die anklickbar sind und dann weitere Informationen anzeigen, sind deshalb aktuell Antworten auf folgende Fragen zu finden:
- Welche Kommune gehört zum jeweiligen Versorgungsgebiet, welche Bezirksregierung ist zuständig?
- Wie sieht das Ergebnis der im Mai 2023 abgeschlossenen Verhandlungen zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen aus?
- Welche Stellungnahmen haben die kreisfreien Städte, Kreise und kommunalen Gesundheitskonferenzen dazu abgegeben?
Derzeit prüfen die fünf Bezirksregierungen die Verhandlungsergebnisse zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern sowie die eingereichten Unterlagen. Es sind folglich noch keine Entscheidungen gefallen. Dafür fehlt insbesondere die abschließende Betrachtung und Beurteilung durch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium.
Weitere Informationen:
- Erläuterungen zu den Verhandlungsergebnissen und Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte sowie kommunalen Gesundheitskonferenzen (PDF-Datei)
- Übersichtskarte der 16 Versorgungsgebiete (PDF-Datei)