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Gute Laborpraxis (GLP)
Grundlage für die Qualität von Sicherheitsprüfungen
Um OECD-weit anerkannte Prüfungen der toxikologischen, umwelttoxikologischer oder physikalisch-chemischer Eigenschaften von Chemikalien durchzuführen, müssen diese unter den speziellen Anforderungen der Guten Laborpraxis (GLP) durchgeführt werden. Die Prüfeinrichtungen, die diese Tests durchführen, sind verpflichtet, nach den Grundsätzen dieses Qualitätssicherungssystems zu arbeiten. In den einzelnen Bundesländern werden dafür GLP-Inspektoren und -Inspektorinnen benannt. Sie kontrollieren in der Regel alle drei Jahre die genannten Prüfeinrichtungen. Wenn alles in Ordnung ist, wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung wird beim Bundesinstitut für Risikobewertung registriert und ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und darüber hinaus in allen OECD-Staaten anerkannt. Zuständig für die GLP-Zertifizierung ist in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Referat Chemikaliensicherheit. In Nordrhein-Westfalen verfügen zurzeit rund 40 Prüfeinrichtungen, über eine GLP-Bescheinigung.
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