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Rehabilitation und Prävention

Eine Frau hält ihre Hände über eine Scherenschnittfamilie

Rehabilitation und Prävention

Prävention vor Reha, Reha vor Rente!

Prävention und Rehabilitation sind zwei Seiten einer Medaille, nämlich der Notwendigkeit, angesichts längerer Lebensarbeitszeiten und späterem Rentenzugangsalter noch mehr für die stetige Gesunderhaltung der Beschäftigten zu tun. Es gilt: Prävention vor Reha, Reha vor Rente!

Rehabilitation

Ziel der Rehabilitation ist es, sowohl die Teilhabe am Arbeitsleben als auch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu sichern oder zu erleichtern. Hierzu unterscheidet man zwischen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation.

Maßnahmen der Rehabilitation sollen eine Behinderung abwenden, beseitigen, mindern oder ihre Folgen mildern. Ebenso sollen Einschränkungen der Erwerbstätigkeit oder gar die Pflegebedürftigkeit vermieden werden.

Rehabilitation ist in Deutschland Aufgabe unterschiedlichster Sozialleistungsträger (u. a. Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung). Sie erfolgt nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Dass bedeutet, dass immer zuerst mit allen geeigneten Mitteln versucht werden soll, die Gesundheit der Versicherten wiederherzustellen und die Teilhabe am Arbeitsleben sowie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu sichern bzw. wieder zu ermöglichen.

Erst wenn die Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft sind und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit letztlich unabwendbar ist, werden von den zuständigen Sozialversicherungsträgern dauerhafte Geldleistungen (z. B. Renten) gewährt.

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Prävention

Dem Grundsatz „Reha vor Rente“ muss zunehmend vorangestellt werden: „Prävention vor Reha“.

Dazu wird es in Zukunft verstärkt darauf ankommen, alle Verantwortlichen der betrieblichen Praxis für intensivere Bemühungen der Prävention zu gewinnen.

Arbeitgeber, Beschäftigte, Träger der Sozialversicherung, Verantwortliche für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, aber auch Schule und Elternhaus tragen hierbei Verantwortung und können frühzeitig Vorsorge tragen für ein gesundheitsorientiertes und beschwerdefreies Leben aktiver und künftiger Belegschaften.

Versäumte Prävention heute bedeutet auch eine verstärkte Belastung der sozialen Sicherungssysteme in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Gezielte Maßnahmen der Prävention sind hingegen schon jetzt eine sinnvolle Investition in die fernere Zukunft.

In diesem Zusammenhang wird es auch darauf ankommen, Lebensphasen vor dem Eintritt ins Erwerbsleben - mehr noch als bisher - in Maßnahmen der Prävention einzubeziehen.

Prävention muss daher letztlich zum integralen und dauerhaften Bestandteil unseres Lebens – innerhalb und außerhalb des Betriebes – werden.

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung - für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten: In der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim.

Mit dem Gesetz wurden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen in allen Altersstufen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen zum Impfschutz geregelt.
Das Präventionsgesetz trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft.