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Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit

Logo: Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit

Endlich ein ZUHAUSE!

Die Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren die Kommunen bei dieser schwierigen Aufgabe der Bekämpfung der Wohnungslosigkeit

Obdachlosigkeit ist nach Hunger die schlimmste Form von Armut und jeder wohnungslose Mensch ist einer zu viel. Viele Städte stehen vor wachsenden Problemen bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat daher in Absprache mit verschiedenen Akteuren die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ ins Leben gerufen.

Die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ist nach dem Ordnungsrecht Aufgabe der Kommunen. Die Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren die Kommunen bei dieser schwierigen Aufgabe. Mit der Landesinitiative gegen Wohnungs-losigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ geht die Landesregierung das Thema Wohnungslosigkeit in seiner ganzen Komplexität an. Für diesen Zweck werden insgesamt 7,16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (bis 2017 war es 1 Mio. Euro).

An der Konzeption der Landesinitiative waren die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Landschaftsverbände beteiligt. Zentrale Bausteine der Landesinitiative sind dabei die Kooperationsvereinbarung mit der Wohnungswirtschaft, die „Kümmerer“-Projekte, Projekte für „Junge Wohnungslose“ sowie ein Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung wohnungsloser Menschen.

Ziele der Landesinitiative sind es Wohnungsverluste zu verhindern, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.

Weitere Informationen Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“

Für die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ist die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnraum entscheidend. Deshalb setzt die Landesinitiative auf eine enge Kooperation der Wohnungslosenhilfe mit der Wohnungswirtschaft. Die etablierten Strukturen der Wohnungslosenhilfe begrüßen diesen Ansatz, da sie in der Regel nicht über die fachliche Expertise im Bereich der Immobilienwirtschaft verfügen. Zur Verbesserung der Wohnraumversorgung hat Minister Laumann mit Vertretern der Wohnungswirtschaft eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um Wohnungsverluste zu vermeiden und wohnungslose Menschen besser und schneller mit Wohnraum zu versorgen.

In insgesamt 22 ausgewählten besonders stark von Wohnungslosigkeit betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten werden mittlerweile mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ seit 2019 sogenannte „Kümmerer“-Projekte mit jährlich rund drei Millionen Euro gefördert. Mit der Förderung soll den Kommunen ermöglicht werden, die präventiven und nachgehenden Wohnungsnotfallhilfen personell zu verstärken sowie eine intensive Wohnraumakquise zu betreiben.

In den Projekten unterstützen Sozialarbeiter/innen und Immobilienfachleute wohnungslose Menschen bei der Suche nach Wohnraum. Ebenso haben sie die Aufgabe, durch aufsuchende Beratung dabei zu unterstützen, drohende Wohnungsverluste zu vermeiden. Sie sind als „Kümmerer“ auch Ansprechpersonen für Vermieter, die an wohnungslose Menschen vermieten wollen.

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der aktuellen Projektstandorte. Durch Anklicken der Standorte gelangen Sie zu den Steckbriefen der jeweiligen Projekte:

Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“
Ausweitung der „Kümmerer“-Projekte auf ganz Nordrhein-Westfalen
Im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ finanziert die Landesregierung ab dem Jahr 2022 die landesweite Ausweitung der bisher in 22 Gebietskörperschaften geförderten „Kümmerer“-Projekte, die eng mit der Wohnungswirtschaft kooperieren, auf alle 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Die 31 Kreise und kreisfreien Städte, die bisher noch nicht von der Förderung profitieren konnten, können dann ihre Anträge einreichen. Hierzu ist ab dem 20. Dezember 2021 ein entsprechender Aufruf veröffentlicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Förderphasen des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 – 2020 und 2021 – 2027 und erstreckt sich auf einen Zeitraum von 3 Jahren. Für diese zusätzlichen Projekte werden insgesamt Mittel des Landes und der Europäischen Union in Höhe von rund 19,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Informationen zum Aufruf finden sich ab dem 20. Dezember unter https://www.mags.nrw/esf-aufrufe und https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe.
 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Landesinitiative mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 250.000 Euro drei Modellprojekte für wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene in Dortmund, Essen und Recklinghausen.

Die Altersgruppe der zwischen 18 und 30-Jährigen macht mit rund 25 Prozent einen wesentlichen Anteil an den Wohnungslosen aus. Gerade bei ihnen besteht die Gefahr, dass sich die kritische Lebenssituation verfestigt und sich die Wohnungsnotlage auch negativ auf den Bildungs- und Berufsweg auswirkt. Außerdem bedarf es, um sie zu erreichen, einer besonderen Ansprache und Begleitung.

Mithilfe der drei Modellprojekte wird eine altersspezifische Beratung und Begleitung der wohnungslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sichergestellt. Ihre Lebenssituation soll sich durch Hilfen in den Bereichen Behörden-, Wohnungs- und Familienangelegenheiten, schulische Bildung, Ausbildung und Gesundheit nachhaltig stabilisieren. Die Projekte sind in bestehende, kommunale Strukturen eingebunden und haben unterschiedliche Schwerpunkte. In Dortmund steht die Unterstützung von wohnungslosen geflüchteten Menschen im Mittelpunkt, in Essen werden jungen Wohnungslosen via Messenger-Diensten und digitalen Anwendungen alternative Wege der Kontaktaufnahme zur Beratung angeboten und in Recklinghausen wird mithilfe präventiver Ansätze, beispielsweise einem Auszugsmanagement zur Vermeidung ungeregelter Auszüge aus dem Elternhaus, Wohnungslosigkeit entgegengewirkt.

Durch Anklicken der Projektstandorte gelangen Sie zu den Steckbriefen der Projekte:

Mit einem weiteren Baustein im Rahmen der Landesinitiative, dem Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen, stärkt das Land die niedrigschwellige und auf die Bedarfe wohnungsloser Menschen zugeschnittene Suchtberatung. So sollen drohende Wohnungslosigkeit verhindert und konkrete Hilfestellungen zur Erreichung eines selbständigen Wohnens geleistet werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschenfinden Sie im Bereich Sucht und Prävention.

Das Sozialministerium stellt im Sommer 2022 erstmals 250.000 Euro zum Schutz von Menschen ohne Wohnung und Obdach in der warmen Jahreszeit zur Verfügung. Damit können beispielsweise Sonnensegel, Sommerschlafsäcke, Trinkflaschen und Sonnenschutzmittel beschaffen werden und an die Menschen verteilt werden, die auf der Straße leben.
Kontaktperson für die Umsetzung Sommerhilfen des Landes:
Herr Andreas Sellner
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Tel. 0221 / 20 10 248
E-Mail. Andreas.Sellner [at] caritasnet.de (Andreas[dot]Sellner[at]caritasnet[dot]de)
 
Im Winter 2018/2019 hat das nordrhein-westfälische Sozialministerium erstmalig 100.000 Euro Kältehilfen für wohnungs- und obdachlose Menschen zur Verfügung gestellt. Damit wurden u.a. Schlafsäcke, Isomatten oder Decken an die Menschen verteilt, die auf der Straße leben.
 
Im darauffolgenden Winter 2019/2020 wurden im Rahmen der neu ins Leben gerufenen Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ die Mittel für die Kältehilfe auf 200.000 Euro erhöht. Zusätzlich wurde im Frühjahr 2020 ein Notfallpaket zur Soforthilfe in Höhe von 500.000 € zur Versorgung von obdachlosen Menschen während der Coronakrise geschnürt,
 
Im Winter 2020/2021 wurden die Mittel zum Schutz von Menschen ohne Wohnung und Obdach in der kalten Jahreszeit auf 340.000 Euro aufgestockt. Zum Schutz der wohnungs-und obdachlosen Menschen, insbesondere unter Coronabedingungen, wurden hiervon neben Schlafsäcken und Hygieneartikel alternative Möglichkeiten für eine warme Übernachtung, z.B. in beheizten größeren Zelten finanziert.
 
Auch im aktuellen Winter 2021/2022 stellt das Land NRW erneut 340.000 Euro zum Schutz von Menschen ohne Wohnung und Obdach in der kalten Jahreszeit und unter anhaltenden Coronabedingungen zur Verfügung.
 
Weitere 60.000 Euro werden zum besonderen Kälteschutz von Mädchen und jungen Frauen bereitgestellt. Gerade in Großstädten wird Obdachlosigkeit vielfach sichtbar, so auch bei der Gruppe der wohnungs- und obdachlosen Mädchen und jungen Frauen. Aus diesem Grund werden sie mit Hochleistungsschlafsäcken für extreme Kälte versorgt.
 
 
 
Kontaktperson für die Umsetzung der Kältehilfen des Landes:
 
Herr Andreas Sellner
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Tel. 0221 / 20 10 248
E-Mail. Andreas.Sellner [at] caritasnet.de (Andreas[dot]Sellner[at]caritasnet[dot]de)
 

Praxishilfe „Wohnungsnotfallhilfen vorausschauend planen und präventiv handeln“

Die Praxishilfe für Kommunen und freie Träger der Wohlfahrtshilfe wurde im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ erarbeitet. Sie schafft eine wichtige Grundlage für die Entwicklung eines weit gefassten Handlungskonzeptes zur Überwindung von  Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen.

Die Praxishilfe gliedert sich in ein Rahmenkonzept, in die Handlungsfelder „Prävention, Unterbringung, Notversorgung und persönliche Hilfe, dauerhafte Wohnungsversorgung, wohnbegleitende Hilfen sowie in den eigenständigen Teil „Handreichung Wohnungsnotfallhilfen im SGB II“. Hilfreich ergänzt wird sie durch Musterdokumente, rechtliche Grundlagen, Übersichten und Checklisten (Anlage 1) sowie Sammlungen von guten Praxisbeispielen (Anlage 2).