Endlich ein ZUHAUSE!
Die Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren die Kommunen bei dieser schwierigen Aufgabe der Bekämpfung der Wohnungslosigkeit
Obdachlosigkeit ist nach Hunger die schlimmste Form von Armut und jeder wohnungslose Mensch ist einer zu viel. Viele Städte stehen vor wachsenden Problemen bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat daher in Absprache mit verschiedenen Akteuren die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ ins Leben gerufen.
Die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ist nach dem Ordnungsrecht Aufgabe der Kommunen. Die Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren die Kommunen bei dieser schwierigen Aufgabe. Mit der Landesinitiative gegen Wohnungs-losigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ geht die Landesregierung das Thema Wohnungslosigkeit in seiner ganzen Komplexität an. Für diesen Zweck werden insgesamt 15,66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (bis 2017 war es 1 Mio. Euro).
An der Konzeption der Landesinitiative waren die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Landschaftsverbände beteiligt. Zentrale Bausteine der Landesinitiative sind dabei die Kooperationsvereinbarung mit der Wohnungswirtschaft, die „Kümmerer“-Projekte, Projekte für „Junge Wohnungslose“ sowie ein Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung wohnungsloser Menschen.
Ziele der Landesinitiative sind es Wohnungsverluste zu verhindern, Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen und die Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.
Weitere Informationen Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“
Ein zentraler Baustein der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ sind die sogenannten „Kümmerer”-Projekte, die seit 2022 flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen finanziert werden können. In diesen Projekten kümmern sich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Immobilienfachleute darum, dass wohnungslose Menschen wieder mit Wohnraum versorgt werden. Gleichzeitig helfen sie, drohende Wohnungsverluste durch frühzeitige Beratung zu vermeiden. Sie sind als „Kümmerer“ auch Ansprechpersonen für Vermieterinnen und Vermieter, die an wohnungslose Menschen vermieten wollen.
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der aktuellen Projektstandorte. Durch Anklicken der Standorte gelangen Sie zu den Steckbriefen der jeweiligen Projekte:
- Aachen, StädteRegion
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Borken, Kreis
- Bottrop
- Coesfeld, Kreis
- Dortmund
- Duisburg
- Düren, Kreis
- Düsseldorf
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Essen
- Euskirchen, Kreis
- Gelsenkirchen
- Gütersloh, Kreis
- Hagen
- Hamm
- Herford, Kreis
- Herne, Kreis
- Kleve, Kreis
- Köln
- Krefeld
- Lippe, Kreis
- Märkischer Kreis
- Mettmann, Kreis
- Minden-Lübbecke, Kreis
- Mönchengladbach
- Münster
- Neuss, Rhein-Kreis
- Oberbergischer Kreis
- Oberhausen
- Olpe, Kreis
- Paderborn, Kreis
- Recklinghausen, Kreis
- Remscheid
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Kreis-Neuss
- Rhein-Sieg-Kreis
- Siegen-Wittgenstein, Kreis
- Soest, Kreis
- Solingen
- Steinfurt, Kreis
- Unna, Kreis
- Warendorf, Kreis
- Wesel, Kreis
- Wuppertal
Fortführung der „Kümmerer“- bis zum 31. Dezember 2027
Die aktuelle Förderung der "Kümmerer"-Projekt ist bisher, je nach Förderzugang, bis zum 28. Februar 2025 bzw. 31. Dezember 2025 gesichert. Um die erfolgreiche Arbeit der "Kümmerer" weiter fortzusetzen wird die Landesregierung die weitere Förderung ermöglichen. Zunächst können die 31 Kreise und kreisfreien Städte, deren Förderung zum 28. Februar 2025 ausläuft oder die bisher keine "Kümmerer"-Projekte umgesetzt haben einen Antrag einreichen. Hierzu ist ab dem 9. September 2024 ein entsprechender Aufruf veröffentlicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Förderphase des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2021 – 2027 und erstreckt sich auf einen Förderzeitraum bis 31. Dezember 2027.
Informationen zum Aufruf finden sich ab dem 9. September 2024 unter https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Landesinitiative mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 250.000 Euro drei Modellprojekte für wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene in Dortmund, Essen und Recklinghausen.
Die Altersgruppe der zwischen 18 und 30-Jährigen macht mit rund 25 Prozent einen wesentlichen Anteil an den Wohnungslosen aus. Gerade bei ihnen besteht die Gefahr, dass sich die kritische Lebenssituation verfestigt und sich die Wohnungsnotlage auch negativ auf den Bildungs- und Berufsweg auswirkt. Außerdem bedarf es, um sie zu erreichen, einer besonderen Ansprache und Begleitung.
Mithilfe der drei Modellprojekte wird eine altersspezifische Beratung und Begleitung der wohnungslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sichergestellt. Ihre Lebenssituation soll sich durch Hilfen in den Bereichen Behörden-, Wohnungs- und Familienangelegenheiten, schulische Bildung, Ausbildung und Gesundheit nachhaltig stabilisieren. Die Projekte sind in bestehende, kommunale Strukturen eingebunden und haben unterschiedliche Schwerpunkte. In Dortmund steht die Unterstützung von wohnungslosen geflüchteten Menschen im Mittelpunkt, in Essen werden jungen Wohnungslosen via Messenger-Diensten und digitalen Anwendungen alternative Wege der Kontaktaufnahme zur Beratung angeboten und in Recklinghausen wird mithilfe präventiver Ansätze, beispielsweise einem Auszugsmanagement zur Vermeidung ungeregelter Auszüge aus dem Elternhaus, Wohnungslosigkeit entgegengewirkt.
Durch Anklicken der Projektstandorte gelangen Sie zu den Steckbriefen der Projekte:
Mit einem weiteren Baustein im Rahmen der Landesinitiative, dem Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen, stärkt das Land die niedrigschwellige und auf die Bedarfe wohnungsloser Menschen zugeschnittene Suchtberatung. So sollen drohende Wohnungslosigkeit verhindert und konkrete Hilfestellungen zur Erreichung eines selbständigen Wohnens geleistet werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschenfinden Sie im Bereich Sucht und Prävention.
Kontaktperson für die Umsetzung Sommerhilfen des Landes:
Herr Andreas Sellner
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Tel. 0221 / 20 10 248
E-Mail. Andreas.Sellner [at] caritasnet.de (Andreas[dot]Sellner[at]caritasnet[dot]de)
Im darauffolgenden Winter 2019/2020 wurden im Rahmen der neu ins Leben gerufenen Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ die Mittel für die Kältehilfe auf 200.000 Euro erhöht. Zusätzlich wurde im Frühjahr 2020 ein Notfallpaket zur Soforthilfe in Höhe von 500.000 € zur Versorgung von obdachlosen Menschen während der Coronakrise geschnürt,
Im Winter 2020/2021 wurden die Mittel zum Schutz von Menschen ohne Wohnung und Obdach in der kalten Jahreszeit auf 340.000 Euro aufgestockt. Zum Schutz der wohnungs-und obdachlosen Menschen, insbesondere unter Coronabedingungen, wurden hiervon neben Schlafsäcken und Hygieneartikel alternative Möglichkeiten für eine warme Übernachtung, z.B. in beheizten größeren Zelten finanziert.
Auch im aktuellen Winter 2021/2022 stellt das Land NRW erneut 340.000 Euro zum Schutz von Menschen ohne Wohnung und Obdach in der kalten Jahreszeit und unter anhaltenden Coronabedingungen zur Verfügung.
Weitere 60.000 Euro werden zum besonderen Kälteschutz von Mädchen und jungen Frauen bereitgestellt. Gerade in Großstädten wird Obdachlosigkeit vielfach sichtbar, so auch bei der Gruppe der wohnungs- und obdachlosen Mädchen und jungen Frauen. Aus diesem Grund werden sie mit Hochleistungsschlafsäcken für extreme Kälte versorgt.
Kontaktperson für die Umsetzung der Kältehilfen des Landes:
Herr Andreas Sellner
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Tel. 0221 / 20 10 248
E-Mail. Andreas.Sellner [at] caritasnet.de (Andreas[dot]Sellner[at]caritasnet[dot]de)
Praxishilfe „Wohnungsnotfallhilfen vorausschauend planen und präventiv handeln“
Die Praxishilfe für Kommunen und freie Träger der Wohlfahrtshilfe wurde im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ erarbeitet. Sie schafft eine wichtige Grundlage für die Entwicklung eines weit gefassten Handlungskonzeptes zur Überwindung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen.Die Praxishilfe gliedert sich in ein Rahmenkonzept, in die Handlungsfelder „Prävention, Unterbringung, Notversorgung und persönliche Hilfe, dauerhafte Wohnungsversorgung, wohnbegleitende Hilfen sowie in den eigenständigen Teil „Handreichung Wohnungsnotfallhilfen im SGB II“. Hilfreich ergänzt wird sie durch Musterdokumente, rechtliche Grundlagen, Übersichten und Checklisten (Anlage 1) sowie Sammlungen von guten Praxisbeispielen (Anlage 2).
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