Sucht
Präventionsmaßnahmen und Hilfe bei Suchterkrankungen
Sucht hat immer eine Geschichte
In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als vier Millionen suchtkranke Menschen. Sie sind vor allem abhängig von Alkohol, Tabak oder Medikamenten. Weniger als ein Prozent der suchtkranken Menschen sind von illegalen Drogen abhängig. Sucht hat in der Regel auch eine lange und individuelle Geschichte. Die bereits 1991 gestartete Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte" bildet den kommunikativen Kern der nordrhein-westfälischen Strategie zur Suchtvorbeugung.
Der Leitsatz „Sucht hat immer eine Geschichte!" steht für die ursachenorientierte Sucht- und Drogenpolitik des Landes. Ihr Ziel: Suchtmittelmissbrauch zu verhindern und die Suchtentstehung zu vermeiden.
Die damit verbundenen Präventionsmaßnahmen sollen dazu beitragen, persönliche und soziale Kompetenzen zu stärken sowie gesundheitsförderliche Strukturen zu entwickeln und auszubauen.
Die Hilfsangebote sind in erster Linie als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt – von der Gesundheits- und Überlebenshilfe bis zu Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.
Hauptzielgruppen der Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte" sind
- Kinder und Jugendliche,
- junge Erwachsene sowie deren Bezugspersonen,
- aber auch ältere Menschen.
Darüber hinaus wendet sich die Kampagne an Fachleute, die in der Präventionsarbeit tätig sind.
Im Rahmen der Kampagne werden Sucht-Aktionswochen durchgeführt und örtliche Präventionsmaßnahmen unterstützt. Neben den zahlreichen regionalen Vor-Ort-Angeboten spielen auch die Internetseiten der Kampagne eine zentrale Rolle in der Kommunikation des Themas. Neben Informationen, die sich auf bestimmte Suchtmittel konzentrieren (z. B. Alkohol, Cannabis, Tabak), erhalten Sie Informationen für die bestimmten Zielgruppen.
Weitere Informationen Suchterkankungen und Prävention
Im Sinne einer Neuausrichtung der Sucht- und Drogenpolitik wird der Fokus stärker als früher auf Maßnahmen der Prävention und Hilfe gelegt, die sich an den speziellen Bedürfnissen und konkreten Problemlagen der betroffenen Menschen in ihrer jeweiligen Lebenswelt orientieren. Neben der Förderung von hilfesystemübergreifenden Strukturentwicklungs- und Vernetzungsprozessen ist die Stärkung der Suchtselbsthilfe ein besonderes Anliegen.
Eine vordringliche Aufgabe ist die Sicherstellung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe suchtkranker Menschen am gesellschaftlichen Leben. Damit wird nicht nur den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen, sondern zugleich ein wichtiger Beitrag gegen Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung der betroffenen Menschen in allen Lebensbereichen geleistet.
Sie zielt auf eine Stärkung der Persönlichkeit durch die
- Förderung von Eigenverantwortung,
- Konfliktfähigkeit und
- soziale Kompetenz.
Mindestens ebenso vielfältig wie die Ursachen einer Sucht müssen die Hilfeangebote für suchtkranke Menschen und deren Angehörigen sein. Die Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke umfassen neben den Maßnahmen zur
- Beratung,
- Betreuung
- und Behandlung auch die berufliche und soziale Integration.
Oberstes Ziel der Hilfen ist grundsätzlich die Abstinenz.
Dieses Ziel ist häufig jedoch nicht unmittelbar, sondern nur schrittweise erreichbar. Je früher die Hilfeangebote in Anspruch genommen werden, desto besser. Erste Ansprechpartner bei Suchtproblemen sind die Sucht- und Drogenberatungsstellen, durch die auch in andere weiterführende Hilfen vermittelt werden kann. Dabei ist es besonders wichtig, dass die verschiedenen Hilfeangebote individuell angepasst werden und flexibel einsetzbar sind.
Um bei jeder Problemlage einen geeigneten Zugang zu den notwendigen Suchthilfeangeboten zu gewährleisten, müssen die Hilfen ferner ausreichend differenziert und zugleich miteinander vernetzt sein.
Nordrhein-Westfalen verfügt daher über ein differenziertes und qualifiziertes Netz von Hilfeangeboten.
Dazu gehören:
- Sucht- und Drogenberatungsstellen
- Einrichtungen zur Behandlung
- Niedrigschwellige Angebote (beispielsweise Straßensozialarbeit, Kontaktläden, Notschlafstellen)
- Substitutionsgestützte Behandlungsangebote
- Drogentherapeutische Ambulanzen
- Drogenkonsumräume
- Nachsorgemaßnahmen
- Anerkannte Einrichtungen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäterinnern und Straftäter
- Maßnahmen zur Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft
- Maßnahmen zu „Gender und Sucht"
- Angebote der Sucht-Selbsthilfe
Förderprogramm zur Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen
Sucht und Wohnungslosigkeit bedingen sich oft wechselseitig. Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeit stellen einen erheblichen Risikofaktor für einen möglichen Verlust der Wohnung dar. Zugleich entsteht oder verschlimmert sich eine Suchtproblematik oftmals mit wegbrechenden Strukturen und Kontakten und dem Verlust der eigenen Wohnung. Insbesondere das Leben auf der Straße ist von erheblichen Belastungen geprägt.
Mehr als jeder zweite obdachlose Mensch weist eine Suchterkrankung auf.
Im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen, Endlich ein ZUHAUSE!, fördert das MAGS im Baustein Sucht inzwischen 23 Projekte in Kreisen und kreisfreien Städten, welche die Ausweitung von gezielter aufsuchender Suchtberatung von obdachlosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen zum Ziel haben. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Bedarf an niedrigschwelliger aufsuchender Suchtberatung groß ist und eine Klientel erreicht wird, die vorher nicht oder nur sehr schwer erreicht wurde.
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