Unterstützung abhängigkeitserkrankter Menschen
Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im SGB II und SGB III. Handlungsempfehlungen und Materialband für die Praxis
Aber wie kann das in der Praxis ganz konkret organisiert und umgesetzt werden?
Dazu haben die verantwortlichen Akteure auf Landesebene - ausgehend von ihrer gemeinsamen Verantwortung für abhängigkeitserkrankte Menschen im SGB II und SGB III - zusammen mit Praktikerinnen und Praktikern aus Jobcentern, Agenturen für Arbeit, ambulanter Suchtberatung, Fachkliniken sowie Vertretern von Betroffenenverbänden Handlungsempfehlungen in fünf Feldern erarbeitet:
- Umgang mit Verdachtssituationen
- Zugangswege zur medizinischen Rehabilitation
- Zusammenarbeit während der medizinischen Rehabilitation
- Überleitung und Anschlussangebote
- Institutionenübergreifende Zusammenarbeit.
Der Materialband veröffentlicht die Arbeitsergebnisse und stellt exemplarisch Anregungen und Unterlagen zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit auf lokaler Ebene bereit.
Der fachliche Diskurs, wie abhängigkeitserkrankte Menschen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB III beziehen, auf ihrem Weg in gesellschaftliche Teilhabe bzw. Arbeit unterstützt, gefördert und aktiviert werden können, ist keineswegs abgeschlossen.
Die Vereinbarungspartner haben sich daher darauf verständigt, die Empfehlungen Anfang 2022 dahingehend zu überprüfen, inwieweit sie sich in der Praxis bewähren und zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit vor Ort beitragen.
- C.2.3 Entwurf Clearingbogen im Rahmen des Leistungsmoduls der Suchtberatungsstelle
- C.3.1 Arbeitshilfe „Checkliste Entlassmanagement erwerbsbezogene Fragestellungen“ für den Sozialdienst der Reha-Klinik
- C.3.2 Entwurf Rückmeldebogen der JC / AA an die Fachkliniken
- C.4.2 Entwurf Überleitungsbogen Klinik an das Jobcenter/die Arbeitsagentur
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