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Physikalische Belastungen

Heben und Tragen von Lasten

In der Arbeitswelt gibt es immer noch zahllose Tätigkeiten, bei denen Menschen schwere Lasten von Hand bewegen. Schweres Heben und Tragen birgt immer die Gefahr, dass die Gesundheit, vor allem der Lendenwirbelsäule, geschädigt wird. Die Folgen sind bekannt: Von 100 Beschäftigten leiden 30 unter Rückenschmerzen. Rückenbeschwerden, verursacht durch Heben und Tragen, sind die immer noch die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Durch Heben und Tragen verursachte Rückenbeschwerden, führen zu krankheitsbedingten Personalausfällen und belasten insofern auch die Kassen der Unternehmen.

Durch optimierte Gestalten der Arbeitsabläufe und damit einer Reduzierung der körperlichen Belastung lassen sich nicht nur Fehl- und Krankenzeiten verringern, sondern auch die Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten stärken. Mit Hilfe umfassender Arbeitsschutzmaßnahmen kann unzuträglichen Belastungen durch Heben und Tragen erfolgreich gegengesteuert werden.

Um den Arbeitsschutz beim manuellen Heben und Tragen zu verbessern, sind folgende Grundsätze hilfreich:

  • Vorausschauend planen
  • Manuelles Heben und Tragen möglichst vermeiden
  • Gesundheitsrisiken beim unvermeidlichen Heben und Tragen verringern
  • Bedingungen für das Heben und Tragen verbessern
  • Personelle Voraussetzungen verbessern

Die erfolgreiche Umsetzung dieser Grundsätze in die Praxis gelingt am wirksamsten, wenn im Betrieb systematisch nach den folgenden sieben Schritten vorgegangen wird:

  1. Manuelle Hebe- und Tragevorgänge ermitteln
  2. Den Ursachen für das Heben und Tragen auf den Grund gehen
  3. Abwägen, ob das Heben und Tragen vermieden werden kann
  4. Das Gesundheitsrisiko durch unvermeidbares Heben und Tragen beurteilen
  5. Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen beim Heben und Tragen entwickeln und durchführen
  6. Maßnahmen in den Bereichen Führung, Verhalten und Gesunderhaltung entwickeln und durchführen
  7. Die Wirkung der Maßnahmen kontrollieren
   

Lärm und Vibration

Die Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten. Auch heute noch herrscht an vielen Arbeitsplätzen ein hoher Lärmpegel.

Lärm schädigt nicht nur das Gehör, sondern auch die Psyche. Schlafstörungen, Konzentrationsmängel, berufliche Leistungsminderung bis hin zum Herzinfarkt können die Folge sein. Umso wichtiger ist der Lärmschutz für die  Beschäftigten. Das gilt auch für den Schutz vor andauernder Belastung durch Vibrationen. Durch die mechanische Wirkung der Vibration können zudem Durchblutungsstörungen und Skelettschäden entstehen.

Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen kontrolliert, insbesondere auch bei entsprechenden Beschwerden Beschäftigter, ob die Lärm- und Vibrationsgrenzwerte am Arbeitsplatz eingehalten sind. In Rahmen ihrer Möglichkeiten berät sie auch den Unternehmer über geeignete Maßnahmen zur Lärm- und Vibrationsminderung.

 

Optische Strahlung

Zu den sogenannten „physikalischen“ Einwirkungen, die die Gesundheit der Menschen akut oder chronisch gefährden können, gehören auch die Sonnenstrahlung als natürliche optische Strahlung und die künstliche optische Strahlung (z.B. elektrisches Licht, UV-Strahlung beim Schweißen oder LASER-Strahlung). Gefährdungen sind die Blendung bis hin zur Schädigung des Auges bei hoher Strahlenintensität. Eine Strahlenbelastung der Haut kann zur Hautrötung führen und bei entsprechend hoher und häufiger Belastung auch zum Hautkrebs.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob und inwieweit die optische Strahlung am Arbeitsplatz zu Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten führen kann. Wenn dies der Fall ist, sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen.

Ein Hauptaugenmerk der Arbeitsschutzverwaltung bei den Betriebskontrollen liegt auf den Einsatz von Laser-Strahlung, sei es in der Messtechnik, der Materialbearbeitung, der Medizin oder Kommunikationstechnik. Überprüft wird, ob die technischen und organisatorischen Schutzbestimmungen eingehalten sind. Für Auskünfte zu diesem Themenfeld kann die Arbeitsschutzverwaltung in den Bezirksregierungen angesprochen werden.

 

Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder sind allgegenwärtig. Im Allgemeinen sind sie unschädlich. Für Beschäftigte jedoch, die z.B. im Bereich von Starkstromanlagen, von Funkantennen tätig sind oder mit bestimmten technischen Geräten oder medizinischen Untersuchungseinrichtungen umgehen, kann das vorhandene elektrische, magnetische oder elektromagnetische Feld am Arbeitsplatz von gesundheitlicher Relevanz sein. Insofern sind solche Felder bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

In einer europäischen Richtlinie sind Grenzwerte und die Anforderungen, die zum Schutz der Beschäftigten an den exponierten Arbeitsplätzen zu berücksichtigen, sind detailliert geregelt. Die genaue Ermittlung der Höhe einer Gefährdung und die Festlegung der Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte, erfordern allerdings hohe Fachkenntnis und in vielen Fällen die Beteiligung Sachverständiger.