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Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik

Nahansicht einer Computertastatur

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ombudsstelle versucht die Umstände von fehlender Barrierefreiheit zu ermitteln und mit Trägern öffentlicher Belange zu beheben

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, auf Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen, die nicht barrierefrei sind. Die Ombudsstelle ist ein Baustein zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102, die den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen regelt.
Enthalten Websites oder mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes nicht barrierefreie Inhalte, steht die Ombudsstelle für barrierefreie IT des Landes Nordrhein-Westfalen den Nutzerinnen und Nutzern dieser Websites und mobilen Anwendungen als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie soll den Betroffenen ein niedrigschwelliges Verfahren bieten, wenn eine Einigung oder Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung nicht möglich ist. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger öffentlicher Belange diese beheben kann.

Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

Hintergrund der Einrichtung einer Ombudsstelle sind die Neuregelungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Demnach müssen alle Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes eine Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit enthalten und auf nicht barrierefreie Inhalte hinweisen.
Die Erklärung ist mit einem elektronischen Kontaktformular verbunden, über das dem Betreiber etwaige Barrieren gemeldet oder Fragen gestellt werden können. In nicht erledigten Beschwerdefällen kann sich hieran bei Bedarf und auf Antrag das oben genannte Ombudsverfahren anschließen, um eine wirksame Beachtung der neuen Regularien sicher zu stellen.

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf Websites oder mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes aufgefallen und eine Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung ist nicht möglich, dann wenden Sie sich gerne ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags.nrw.de (per E-Mail an die Ombudsstelle).

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den folgenden Antrag aus und übersenden ihn ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags.nrw.de (per E-Mail an die Ombudsstelle).
Den Antrag können Sie hier als barrierefreie und beschreibbare PDF-Datei herunterladen.
 
Als weitere Neuregelung im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentliche Stellen wurde in Nordrhein-Westfalen eine Überwachungsstelle eingerichtet. Diese prüft die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik, um eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.