
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Periodische Überwachung von Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen auf Barrierefreiheit
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen überwacht periodisch, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Die Überwachungsstelle wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2012 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentliche Stellen in § 10c des BGG NRW gesetzlich verankert und beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eingerichtet. Sie erreichen die Überwachungsstelle hier.
Grundlage für die zu prüfenden technischen Anforderungen bildet das Behindertengleichstellungsgesetzes NRW, die Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) sowie die maßgebliche europarechtliche harmonisierte Norm EN 301 549.
Die konkrete Ausgestaltung des Prüfverfahrens sind dem Durchführungsbeschluss 2018/1524 zu der EU-Richtlinie 2016/2102 zu entnehmen.
Demnach nimmt die Stelle ihre Überwachungsfunktion ab Januar 2020 auf, da die erste Überwachungsperiode vom 01.01.2020 bis zum 22.12.2021 läuft. Im Anschluss daran erstrecken sich die Überwachungszeiträume jährlich vom 1. Januar bis zum 22. Dezember.
Eine weitere Aufgabe der Überwachungsstelle ist die Berichterstattung an das Land. Die Ergebnisse der Überwachungen einschließlich der Messdaten münden in Berichten, die die Bundesrepublik regelmäßig an die EU-Kommission zu erstatten hat.