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Förderung von Investitionskosten für Pflegeheime

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Förderung von Investitionskosten für Pflegeheime

Der Staat wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen

Investitionen in Senioren- und Pflegeheime werden zu einem nicht unerheblichen Teil aus Steuermitteln und aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert, also aus Mitteln der Allgemeinheit. Der Staat nimmt sein „Wächteramt“ daher gewissenhaft wahr, in dem er passende Gesetze erlässt und die Einhaltung dieser Regeln auch kontrolliert.

Seit November 2014 hat Nordrhein-Westfalen ein neues Alten- und Pflegegesetz (APG NRW).

Die zeitgleich in Kraft getretene Durchführungsverordnung zum APG NRW (APG DVO) enthält alle relevanten Regelungen rund um die Refinanzierung der Investitionskosten für Senioren- und Pflegeheime. Für die Berechnung sind die Landschaftsverbände zuständig.