©PantherMedia / Randolf Berold
Förderung von Investitionskosten für Pflegeheime
Der Staat wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
Investitionen in Senioren- und Pflegeheime werden zu einem nicht unerheblichen Teil aus Steuermitteln und aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert, also aus Mitteln der Allgemeinheit. Der Staat nimmt sein „Wächteramt“ daher gewissenhaft wahr, in dem er passende Gesetze erlässt und die Einhaltung dieser Regeln auch kontrolliert.
Seit November 2014 hat Nordrhein-Westfalen ein neues Alten- und Pflegegesetz (APG NRW).
Die zeitgleich in Kraft getretene Durchführungsverordnung zum APG NRW (APG DVO) enthält alle relevanten Regelungen rund um die Refinanzierung der Investitionskosten für Senioren- und Pflegeheime. Für die Berechnung sind die Landschaftsverbände zuständig.
- Weitere Informationen auf der Internetseite des Landschaftsverbands Rheinland
- Weitere Informationen auf der Internetseite des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
- Informationen der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen zum Heimentgelt in Nordrhein-Westfalen
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