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Förderung von Investitionskosten für Pflegeheime
Der Staat wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
Seit November 2014 hat Nordrhein-Westfalen ein neues Alten- und Pflegegesetz (APG NRW).
Die zeitgleich in Kraft getretene Durchführungsverordnung zum APG NRW (APG DVO) enthält alle relevanten Regelungen rund um die Refinanzierung der Investitionskosten für Senioren- und Pflegeheime. Für die Berechnung sind die Landschaftsverbände zuständig.
- Weitere Informationen auf der Internetseite des Landschaftsverbands Rheinland
- Weitere Informationen auf der Internetseite des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe