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Die Fachstellen beraten
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos und umfasst alle Fragen rund um den Arbeitsplatz und die Beschäftigungssituation des schwerbehinderten Menschen.
Unter bestimmten Voraussetzungen stellt die Fachstelle darüber hinaus finanzielle Leistungen bereit, um schwerbehinderten Berufstätigen ihre Beschäftigung zu erleichtern. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen erhalten. Die Fachstellen arbeiten eng mit den Inklusionsämtern der Landschaftsverbände sowie den Integrationsfachdiensten zusammen.
Die Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf sind auch die richtigen Ansprechpersonen, wenn dem schwerbehinderten Menschen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses droht. Dann suchen sie mit den Beteiligten nach Auswegen, die Kündigung möglichst zu vermeiden. Gelingt dies nicht im ersten Schritt, ermitteln sie den Sachverhalt, hören dazu alle Beteiligten (Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte, Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- bzw. Personalrat) und versuchen, den Arbeitsplatz zu erhalten bzw. auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Auf dieser Grundlage entscheiden die Inklusionsämter der Landschaftsverbände, ob sie der Kündigung zustimmen oder nicht.
Klicken Sie auf den jeweiligen Kreis oder die jeweilige Stadt, um zu den Ansprechpersonen der Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf in Nordrhein-Westfalen zu gelangen. Die Landkarte ist ein zusätzlicher visueller Service, der aufgrund der technischen Voraussetzungen, nicht barrierearm zur Verfügung steht. Die Informationen können in barrierearmer Version über die unten stehende Liste der Kreise und kreisfreien Städte abgerufen werden.
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