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Floristin steht neben einem jungen Mann mit Down-Syndrom im Gewächshaus

Integration und Teilhabe. Neue Arbeitsplätze für Menschen mit schweren Behinderungen

Landesprogramm "Integration unternehmen!" - Teilhabe am Arbeitsleben verbessern

Die NRW-Landesregierung unterstützt die Gründung von Inklusionsbetrieben mit investiven Zuschüssen und durch professionelle Beratung. Damit werden zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen gem. § 215 SGB IX geschaffen. Das Landesprogramm "Integration unternehmen!" ist Bestandteil des Aktionsplans "Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv".

Neue Arbeitsplätze für Menschen mit schweren Behinderungen  in Inklusionsbetrieben

Nordrhein-Westfalen will für Menschen mit Schwerbehinderung die Teilhabe am Arbeitsleben weiter verbessern. In Inklusionsunternehmen und -abteilungen sollen zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen entstehen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung sonst kaum Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.

Inklusionsbetriebe im engeren Sinne sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die zwischen 30 und im Regelfall 50 Prozent Menschen mit Behinderungen dauerhaft sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Inklusionsbetriebe im weiteren Sinne sind rechtlich unselbstständige Inklusionsabteilungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen oder bei öffentlichen Arbeitgebern. Auch sie beschäftigen mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen.

Das Landesprogramm  „Integration unternehmen!“ ist Bestandteil des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ und unterstützt den Zugang für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt. Das NRW-Arbeitsministerium fördert gemeinsam mit den Landschaftsverbänden die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und -abteilungen. Bereits bestehende Inklusionsunternehmen sowie gewerbliche Unternehmen und Kommunen, die im Rahmen von Inklusionsabteilungen neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen möchten, können eine investive Förderung beantragen und eine Beratung in Anspruch nehmen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es gegenwärtig 300 Inklusionsunternehmen mit mehr als 4.000 Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap. Inklusionsunternehmen und -abteilungen sind in den unterschiedlichsten Branchen aktiv, das Spektrum reicht von sozialen Dienstleistungen über Industrie, Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe, Gebäudereinigung, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau bis hin zu Multimedia- und IT-Firmen.

Fördermöglichkeiten und Kooperationspartner

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind Partner bei der Umsetzung des Landesprogramms "Integration unternehmen!" Das Land Nordrhein-Westfalen stellt jährlich 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Je neu geschaffenen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung kann die investive Förderung bis max. 20.000 Euro betragen.

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen stellt besondere Anforderungen an das Unternehmen und deren Organisation. Zum Ausgleich für die Beschäftigung eines besonders hohen Anteils von Menschen mit schweren Behinderungen an der Gesamtbelegschaft kann bei den Landschaftsverbänden ein Minderleistungsausgleich und ein Zuschuss für den besonderen Aufwand beantragt werden. Lohnkostenzuschüsse der Arbeitsagenturen, Jobcenter und Rentenversicherungsträger sind darüber hinaus möglich und werden auf die Leistungen der Inklusionsämter angerechnet.
 

Beratung für Gründerinnen und Gründer

Potenzielle Gründerinnen und Gründer werden bei ihren Planungen nicht allein gelassen. Das Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und die Landschaftsverbände stellen eine professionelle betriebswirtschaftliche Beratung vor und nach der Gründung sicher.

Bei Neugründung: G.I.B.

Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) ist Ansprechpartnerin bei der Gründung von neuen Inklusionsbetrieben. Interessenten erhalten bei der G.I.B. Informationen zum Landesprogramm „Integration unternehmen!“ und zu den sonstigen Förderbedingungen für Inklusionsbetriebe. In Erstgesprächen berät die G.I.B. während der ersten Konzept- und Ideenphase, reflektiert mit Interessierten deren Gründungsideen und gibt Hilfestellungen bei der Erstellung eines Erstkonzeptes. Darüber hinaus bietet die G.I.B. halbtägige Einstiegsseminare zur Gründung von Inklusionsbetrieben an. Die Unterstützung und fachliche Begleitung der G.I.B. wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Für bestehende Unternehmen und Träger von Werkstätten für behinderte Menschen: Inklusionsämter der Landschaftsverbände

Die Inklusionsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind erste Ansprechpartner für Vorhaben, die von bestehenden Inklusionsbetrieben oder den Werkstätten für behinderte Menschen entwickelt werden. Sie bieten allen Antragstellern auf Basis des Erstkonzeptes eine weitergehende betriebswirtschaftliche Beratung und eine Begleitung im Antragsverfahren an. Auch im laufenden Betrieb und bei besonderen Anlässen wird durch die Inklusionsämter eine kostenlose betriebswirtschaftliche Begleitung angeboten.

Personalfindung und Personalführung

Die Inklusionsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die örtlichen Integrationsfachdienste unterstützen die Inklusionsunternehmen und -abteilungen bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderungen sowie bei deren Anleitung und Betreuung und bei weiteren Personalfragen im Betriebsalltag. Auch die Arbeitsagenturen und Jobcenter bieten Unterstützung bei der Personalauswahl und -betreuung. Darüber hinaus beraten sie zu möglichen weiteren Förderleistungen.
 

Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

Fachleute der Inklusionsämter sind auch bei der Gestaltung behinderungsgerechter Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe sowie entsprechender Arbeitsorganisation behilflich. Außerdem unterstützen sie Betriebe bei der Beantragung von Förderleistungen.
 

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