Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber - Unternehmen beschäftigen Fachkräfte mit Behinderung
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Beschäftigten.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) - Anlaufstellen und Kontaktdaten
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende niedrigschwellig bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Dabei sind die EAA als Partner der Betriebe dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.
Bereits seit geraumer Zeit erkennen viele Unternehmen, dass Menschen mit Behinderungen zuverlässige und hochmotivierte Fachkräfte sind. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende, die Menschen mit (Schwer-)Behinderung beschäftigen oder beschäftigen möchten. Die Leistungen der EAA werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert und sind kostenfrei.
Die EAA informieren Unternehmen über die (finanziellen) Förderleistungen und Unterstützungsangebote zu Schaffung, Erhalt und Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Die Information über mögliche Auswirkungen von Behinderungen am Arbeitsplatz und zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes gehört ebenfalls zu den Aufgaben der EAA. Die EAA unterstützen die Arbeitgebenden aktiv bei der Beantragung der Förderungen und sind Lotsen und Netzwerkpartner im Feld der beruflichen Inklusion. Ziel ist es, gemeinsam mit den Unternehmen Antworten und Lösungen für individuelle Probleme und Situationen zu finden.
Insbesondere bieten kleine und mittlere Unternehmen und Verwaltungseinheiten gute Voraussetzungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Größe, das oft familiäre Betriebsklima und der intensive Kontakt im Arbeitsalltag mit den anderen Beschäftigten und Kundinnen und Kunden bieten gute Rahmenbedingungen für eine gelungene Inklusion schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben.
Die bei den EAA tätigen Fachberaterinnen und Fachberater sind umfassend in allen Bereichen der Beratung rund um das Thema Beschäftigung (Schwer-)behinderter Menschen geschult. Sie sind mit den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung und den Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz vertraut und unterliegen der Schweigepflicht.
Klicken Sie auf den jeweiligen Kreis oder die jeweilige Stadt, um zu den Einheitlichen Ansprechstellen in Ihrer Nähe zu gelangen. Die Landkarte ist ein zusätzlicher visueller Service, der aufgrund der technischen Voraussetzungen, nicht barrierearm zur Verfügung steht. Die Informationen können in barrierearmer Version über die untenstehende Liste der Kreise und kreisfreien Städte abgerufen werden.
Landkarte Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
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