
Beratende Institutionen und Organisationen
Die elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen wurden zum 1. Januar 2008 aufgelöst und ihre Aufgaben weitgehend an die Kommunen übertragen. Die 54 Kreise und kreisfreien Städte sind seitdem für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig.
Hier finden Sie Ihr Beratungsangebot in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Auf Grundlage des neuen Bundesteilhabegesetzes (§ 32 SGB IX) fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den bundesweiten Aufbau einer Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige darin zu bestärken, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können. Dabei steht die Beratung von Betroffenen für Betroffene im Mittelpunkt.
Erfahren Sie hier mehr zu den Angeboten der EUTB und welche EUTB sich in Ihrer Nähe befinden.
Wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen sind die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen.
In ihren Aufgabenbereich fallen unter anderem die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als überörtliche Träger der Sozialhilfe, Maßnahmen durch die Integrationsämter nach dem Sozialgesetzbuch IX als überörtliche Träger, die Durchführung des Landesbetreuungsgesetzes, die Förderung modellhafter Baumaßnahmen und die Förderung des Behindertensports.
- Internetseite des Landschaftsverbands Rheinland
- Internetseite des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen
Für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen sind die Integrationsämter der Landschaftsverbände zuständig. Sie kooperieren mit den örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und größeren Städten. Spezielle Fachdienste, zum Beispiel für hörbehinderte Menschen, stehen behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern beratend zur Verfügung.
- Inklusionsamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
- Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland
Unterstützung für blinde, gehörlose und hochgradig sehbehinderte Menschen
Blinde, gehörlose und hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Nordrhein-Westfalen Geldleistungen zum Ausgleich ihres behinderungsbedingten Mehraufwandes. Grundlage ist das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Informationen zur Höhe der jeweiligen Leistung, zu den gesundheitlichen Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der beiden Landschaftsverbände.
Der LVR hat mit den Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangeboten (KoKoBe) im Rheinland ein flächendeckendes Beratungsnetz für Menschen mit geistigen Behinderungen geknüpft. Es ergänzt das bereits bestehende Angebot, das die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) für Menschen mit psychischen Behinderungen darstellen. Aufgabe von KoKoBe und SPZ ist es, Menschen beim selbstständigen Wohnen zu unterstützen. Sie beraten zum Beispiel bei der Hilfeplanung oder der Suche nach Anbietern des Ambulant Betreuten Wohnens. In jeder kreisfreien Stadt und in jedem Kreis gibt es eine oder mehrere KoKoBe bzw. SPZ. Das Angebot ist für die Hilfesuchenden kostenlos. Weitere Informationen und eine Liste aller KoKoBe finden Sie hier.
Integrationsfachdienste beteiligen sich im Auftrag der Agenturen für Arbeit, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter an Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie beraten und unterstützen beschäftigte und Arbeit suchende Menschen und Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen (wollen).
Ein Verzeichnis der Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Die BAG BBW ist der Spitzenverband selbstständiger Berufsbildungswerke in Deutschland, die vornehmlich Jugendlichen mit Behinderung eine erstmalige Berufsausbildung ermöglicht.
Näheres finden Sie hier.
Wichtigstes Ziel der Berufsförderungswerke (BFW) ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt. Um dies zu erreichen, kooperieren die Berufsförderungswerke mit den verschiedenen Trägern der beruflichen Rehabilitation, insbesondere auch mit den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, und halten gleichzeitig engen Kontakt zu den Betrieben.
Näheres finden hier.
Hinweise auf Beratungsstellen finden sich auch auf den Internetseiten vieler Selbsthilfeorganisationen. Adressen und Links zu den Organisationen in Nordrhein-Westfalen auf der Seite der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter e.V. (LAG SB NRW)
oder bei der
Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW (KSL NRW).
Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW ist eine Informations- und Beratungsstelle für Studieninteressierte mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung zum Thema Übergang Schule-Studium. Träger ist der gemeinnützige Verein "Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e.V.". Es wird gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW und ist eine Initiative des Aktionplans "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv". Mehr Informationen finden sie hier.