Beratende Institutionen und Organisationen
Weitere wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen
Die elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen wurden zum 1. Januar 2008 aufgelöst und ihre Aufgaben weitgehend an die Kommunen übertragen. Die 54 Kreise und kreisfreien Städte sind seitdem für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig.
Hier finden Sie Ihr Beratungsangebot in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (§ 32 SGB IX) fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der bundesweit eingeführten Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ein unabhängiges Beratungsangebot, dessen Ziel es ist Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige darin zu bestärken, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können. Dabei steht die Beratung von Betroffenen für Betroffene im Mittelpunkt.
Erfahren Sie hier mehr zu den Angeboten der EUTB und welche EUTB sich in Ihrer Nähe befinden.
Zum 01.01.2023 wird die Förderung der EUTB durch das BMAS auf Basis der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) umgestellt!
Die EUTBV finden Sie hier zum Download.
Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 bestand für interessierte Organisationen die Möglichkeit, sich neu um die Trägerschaft eines EUTB Angebotes zu bewerben. Dieses, von BMAS und der von ihr beauftragten Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH betriebene Verfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen und die Träger der EUTB Angebote ab 01.01.2023 bekanntgegeben worden.
Eine Übersicht über die Träger der bewilligten EUTB Angebote in den nordrhein-westfälischen Gebietskörperschaften finden Sie hier.
Wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen sind die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen.
In ihren Aufgabenbereich fallen unter anderem die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als überörtliche Träger der Sozialhilfe, Maßnahmen durch die Integrationsämter nach dem Sozialgesetzbuch IX als überörtliche Träger, die Durchführung des Landesbetreuungsgesetzes, die Förderung modellhafter Baumaßnahmen und die Förderung des Behindertensports.
- Internetseite des Landschaftsverbands Rheinland
- Internetseite des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen
Für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen sind die Integrationsämter der Landschaftsverbände zuständig. Sie kooperieren mit den örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und größeren Städten. Spezielle Fachdienste, zum Beispiel für hörbehinderte Menschen, stehen behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern beratend zur Verfügung.
- Inklusionsamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
- Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland
Unterstützung für blinde, gehörlose und hochgradig sehbehinderte Menschen
Blinde, gehörlose und hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Nordrhein-Westfalen Geldleistungen zum Ausgleich ihres behinderungsbedingten Mehraufwandes. Grundlage ist das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Informationen zur Höhe der jeweiligen Leistung, zu den gesundheitlichen Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der beiden Landschaftsverbände.
Ein Verzeichnis der Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Näheres finden Sie hier.
Näheres finden hier.
oder bei der
Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW (KSL NRW).
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: