Ärztin/Arzt
Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärztinnen und Ärzten erlaubt. Der ärztliche Beruf ist seiner Natur nach ein freier Beruf.
Ärztliche Ausbildung
Im Studiengang Medizin bestehen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus).
Die Studienplätze werden zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.
Seit dem Wintersemester 2019/2020 werden in NRW zudem Studienplätze im Fachbereich Medizin in der sogenannten Land-arztquote vergeben. Weiterführende Informationen zur Landarztquote finden Sie hier.
Weitere Informationen
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (alle 8 externen Links wie hinterlegt)
- Universität Bielefeld (Medizinische Fakultät OWL)
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Universität Duisburg-Essen
- Universität zu Köln
- Westfälische Wilhelms-Universität Münster
- Ruhr-Universität Bochum
Einzelheiten über den Verlauf der ärztlichen Ausbildung finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Zuständig für die Abnahme der staatlichen Prüfung ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW. Das Zeugnis über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischer Wirtschaftsraumes als ärztliches Diplom anerkannt.
Durch die Approbationsordnung wurde die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Modellstudiengängen geschaffen. So kann insbesondere der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung alternativ erbracht werden. Die Universitäten Aachen, Düsseldorf, Bielefeld, Köln und Witten-Herdecke haben in Nordrhein-Westfalen Modellstudiengänge eingerichtet.
Die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten ist nur Personen gestattet, die eine Approbation oder Berufserlaubnis besitzen. Für deren Erteilung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig.
Die Aufsicht über die Ärztinnen und Ärzte nehmen die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe wahr.
Die Weiterbildungsordnungen der nordrhein-westfälischen Ärztekammern sind in ihren wesentlichen Inhalten gleich. Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung erhalten eine Vergütung. Nach erfolgreicher Beendigung der vorgeschriebenen Weiterbildung, die unter anderem in einer Prüfung nachgewiesen wird, erteilt die zuständige Ärztekammer die Anerkennung, die zum Führen der Facharztbezeichnung berechtigt.
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