![Rückenmassage 2 Hände massieren eine Rücken](/sites/default/files/styles/slider_main_16_9_960/public/images/rueckenmassage.jpg?h=3c066313&itok=J7sSsSd_)
Masseurin/Masseur / Medizinische Bademeisterin/Medizinischer Bademeister
In Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen geben sie Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg.
Die Ausbildung dauert insgesamt 2,5 Jahre. Sie wird über zwei Jahre in staatlich anerkannten Schulen durchgeführt (2.230 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht / 800 Stunden praktische Ausbildung) und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener staatlicher Prüfung ist eine praktische Tätigkeit im Rahmen eines Praktikums von sechs Monaten Dauer nachzuweisen.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt seit dem 01.01.2021 vollständig das Schulgeld für die Ausbildung. Die Ausbildung zur Masseurin/zum Masseur und zur medizinische Bademeisterin/zum medizinischem Bademeister ist für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen schulgeldfrei.
Weitere Informationen
- „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)“
- „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (Artikel 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Masseuren und medizinischen Bademeistern und zur Änderung verschiedener Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen betreffend andere Heilberufe) (MB-APrV)“
- Zuständigkeitsverordnung Heilberufe Nordrhein-Westfalen
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