
Logopädin/Logopäde
Sie können selbstständig logopädische Befunde erheben, die logopädische Therapie eigenverantwortlich planen, durchführen und dokumentieren. Sie beraten die Betroffenen und deren Angehörige hinsichtlich des logopädischen Befundes und der störungsbildspezifischen Behandlungsmöglichkeiten und leiten die Betroffenen zu eigenständigem Üben an.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit drei Jahre (1.740 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht / 2.100 Stunden praktische Ausbildung). Die Ausbildung findet an zugelassenen Logopädieschulen und unter anderem in logopädischen Praxen oder Rehabilitationseinrichtungen statt.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt seit dem 01.01.2021 vollständig das Schulgeld für die Ausbildung. Die Logopädie-Ausbildung ist für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen schulgeldfrei.
Die logopädische Ausbildung ist bislang teilakademisiert, sodass die Berufszulassung sowohl über eine berufliche als auch über eine hochschulische Ausbildung erworben werden kann.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Abschnitt Logopädiestudium.
Weitere Informationen
Hochschulisch ausgebildete Logopäden und Logopädinnen leisten einen wertvollen Beitrag zum Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Versorgungspraxis und können durch neue Versorgungskonzepte und Lösungsansätze zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen.
Ab dem 01. Januar 2025 werden bestehende Modellstudiengänge der Logopädie als Regelstudiengänge angeboten. Grund dafür sind entsprechende Änderungen durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz.
Die Gesamtstundenzahl des Studiums beträgt mindestens 3.840 Stunden, wovon mindestens 1.900 Stunden auf die praktische Ausbildung entfallen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales setzt sich darüber hinaus weiterhin für die zeitnahe Reformierung des veralteten Berufsgesetzes ein.
Folgende Hochschulen in NRW bieten Logopädiestudiengänge an:
- Hochschule für Gesundheit (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie)
- Fachhochschule Münster (Logopädie, Physiotherapie)
Die bestehenden Modellstudiengänge der Logopädie laufen zum 31. Dezember 2024 aus. Studierende können das Studium nach den Vorgaben der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Rechtslage beenden.
- „Gesetz über den Beruf des Logopäden – LogopG“
- „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO)“
- „Zuständigkeitsverordnung Heilberufe Nordrhein-Westfalen (ZustVO HB)“
- „Modellstudiengangsverordnung (ModStVO)“
- „Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz (GBWEG)“
- „Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)“