
Ergotherapeutin/Ergotherapeut
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten befähigen zum Beispiel kranke oder behinderte Menschen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Umwelt zu einer größtmöglichen Handlungsfähigkeit in den Lebensbereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit.
Bei der ergotherapeutischen Behandlung werden die jeweilige Lebensphase, der Lebensbereich sowie die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse hinsichtlich der Betätigung und der Umweltanforderungen berücksichtigt.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit drei Jahre (2.700 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht / 1.700 Stunden praktische Ausbildung). Die Ausbildung findet an zugelassenen Ergotherapieschulen und unter anderem in ergotherapeutischen Praxen und Krankenhäusern statt.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt seit dem 01.01.2021 vollständig das Schulgeld für die Ausbildung. Die Ergotherapie-Ausbildung ist für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen schulgeldfrei.
Weitere Informationen
Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2010 begonnen, Modellstudiengänge zur Erprobung der Akademisierung der Therapieberufe durchzuführen.
Weitere Informationen zu Studiengängen in den Therapieberufen finden Sie unter folgendem Link: www.mags.nrw/modellstudiengaenge
Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:
Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe
Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.
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