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Physiotherapeutin/Physiotherapeut

Übungen mit Massageball

Physiotherapeutin/Physiotherapeut

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind in der Lage durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung körperlicher Funktionen zu geben.

Bei nicht rückbildungsfähigen körperlichen Einschränkungen sind Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zudem in der Lage, Ersatzfunktionen zu schulen.

Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit drei Jahre (2.900 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht / 1.600 Stunden praktische Ausbildung). Die Ausbildung findet an zugelassenen Physiotherapieschulen und unter anderem in physiotherapeutischen Praxen oder Rehabilitationseinrichtungen statt.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt seit dem 01.01.2021 vollständig das Schulgeld für die Ausbildung. Die Physiotherapie-Ausbildung ist für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen schulgeldfrei.  

Die physiotherapeutische Ausbildung ist bislang teilakademisiert, sodass die Berufszulassung sowohl über eine berufliche als auch über eine hochschulische Ausbildung erworben werden kann.

Nähere Informationen finden Sie unter dem Abschnitt Physiotherapiestudium.

Weitere Informationen

Hochschulisch ausgebildete Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten leisten einen wertvollen Beitrag zum Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Versorgungspraxis und können durch neue Versorgungskonzepte und Lösungsansätze zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen.

Ab dem 01. Januar 2025 werden bestehende physiotherapeutische Studiengänge als Regelstudiengänge angeboten. Grund dafür sind die Änderungen durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales setzt sich darüber hinaus weiterhin für die zeitnahe Reformierung des veralteten Berufsgesetzes.

Folgende Hochschulen in NRW bieten Physiotherapiestudiengänge an:

Die bestehenden Modellstudiengänge der Physiotherapie laufen zum 31. Dezember 2024 aus, Studierende können das Studium nach den Vorgaben der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Rechtslage beenden.

Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:

Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe

Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.