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Familienpflegerin/Familienpfleger
Familienpflegerinnen und Familienpfleger führen selbständig und eigenverantwortlich einen Haushalt in Vertretung einer verantwortlichen Person. Dies kann vorübergehend oder von längerer Dauer sein. Familienpflege beinhaltet daher hauswirtschaftliche, pädagogische und pflegerische Aufgaben.
Familienpflegerinnen und Familienpfleger führen selbständig und eigenverantwortlich einen Haushalt in Vertretung einer verantwortlichen Person. Dies kann vorübergehend oder von längerer Dauer sein. Familienpflege beinhaltet daher hauswirtschaftliche, pädagogische und pflegerische Aufgaben. Dabei handelt es sich überwiegend um ein niedrigschwelliges, überwiegend aufsuchendes, sozialpflegerisches familienunterstützendes Angebot, das auf Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung bzw. Pflegehilfe und / oder Sozialhilfe ausgerichtet ist.
Weitere Informationen
- Führung des Haushalts in Vertretung oder Zusammenarbeit mit der Hausfrau,dem Hausmann oder im Auftrag der verantwortlichen Person,
- Wahrnehmung erzieherischer Aufgaben in Familien in Abstimmung mit den Personenberechtigten,
- pflegerische Grundversorgung kranker, pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschensowie Beratung derselben und deren Angehörigen,
- Anleitung bei hauswirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten,
- Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der selbständigen Lebensführung,
- Unterstützung bei der Inanspruchnahme anderer Stellen zur Lösung wirtschaftlicher, gesundheitlicher, erzieherischer und sozialer Probleme.
- Familien im häuslichen Umfeld
- häusliche Umgebung hilfebedürftiger Menschen
- Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe
- Haus- und Wohngemeinschaften hilfebedürftiger Menschen
- stationäre und ambulante Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, psychiatrische Pflege
Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:
Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe
Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.
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