Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder -therapeuten (KJP) sind Psychologen, Pädagogen oder Sozialpädagogen mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiter- bzw. Ausbildung in Psychotherapie für Kinder und Jugendliche.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder -therapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Eine zentrale Aufgabe besteht in der Behandlung seelisch erkrankter oder seelisch bedingt körperlich kranker Kinder und Jugendlichen durch Psychotherapie sowie der begleitenden Psychotherapie der Beziehungspersonen.
Vorher begonnene Psychotherapien können bei besonderer Begründung über das vollendete 21. Lebensjahr fortgesetzt werden. Erwachsene fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Mit einer Approbation durch die zuständigen Behörden wird den entsprechenden Personen die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erteilt.
Voraussetzung für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist gemäß dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung der Abschluss der gesetzlich geregelten Ausbildung und das Bestehen der Staatsprüfung.
Die Ausbildung zum Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gibt es seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2020 regulär nicht mehr und wird nur noch in der gesetzlich geregelten Übergangsfrist angeboten.
Weiterführende Hinweise zur Ausbildung, Staatsprüfung und Approbation finden Sie auf der Internetseite des Landesprüfungsamtes für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie.
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