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Hygienekontrolleurin/Hygienekontrolleur / Desinfektorin/Desinfektor

Der Lebensmittelkontrolleur testet Obst vom Markt. Notizbuch mit Forschungsbericht und blauem Stift auf dem Labortisch

Hygienekontrolleurin/Hygienekontrolleur / Desinfektorin/Desinfektor

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie sind vor allem in den Bereichen Infektionsschutz und Seuchenabwehr, Umwelthygiene sowie Hygiene in Krankenhäusern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen tätig. Desinfektorinnen und Desinfektoren desinfizieren Räume, Gegenstände und Flächen, um die Ansiedlung oder Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.

Hygienekontrolleur/-in

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie sind vor allem in den Bereichen Infektionsschutz und Seuchenabwehr, Umwelthygiene sowie Hygiene in Krankenhäusern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen tätig. Sie arbeiten in erster Linie bei kommunalen Behörden der Gesundheitsverwaltung, insbesondere in Gesundheitsämtern.

Die Ausbildung zum/zur Hygienekontrolleur/-in zur dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der praktische Teil von mindestens 3.700 Stunden wird beim Gesundheitsamt und in externen Einsätzen absolviert. Der theoretische Teil der Ausbildung, den die Auszubildenden bei der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) an den Standorten Düsseldorf oder Berlin absolvieren, dauert 900 Stunden.

Ausbildungsbehörde ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Sie stellt die Auszubildenden ein und weist sie zur praktischen Ausbildung der unteren Gesundheitsbehörde zu und entsendet sie zum theoretischen Lehrgang an die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen.
 

Desinfektor/-in

Desinfektorinnen und Desinfektoren desinfizieren Räume, Gegenstände und Flächen, um die Ansiedlung oder Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.
Desinfektor/in ist eine Aus- bzw. Weiterbildung im Bereich öffentliches Gesundheitswesen, die landesrechtlich geregelt ist. Die Mindestdauer der Ausbildung beträgt 130 Stunden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil von 100 Stunden und einen praktischen Teil von 30 Stunden.

Weitere Informationen

Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:

Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe

Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.