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Hygienekontrolleurin/Hygienekontrolleur

Der Lebensmittelkontrolleur testet Obst vom Markt. Notizbuch mit Forschungsbericht und blauem Stift auf dem Labortisch

Hygienekontrolleurin/Hygienekontrolleur

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie sind vor allem in den Bereichen Infektionsschutz und Seuchenabwehr, Umwelthygiene sowie Hygiene in Krankenhäusern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen tätig. Sie arbeiten in erster Linie bei kommunalen Behörden der Gesundheitsverwaltung, insbesondere in Gesundheitsämtern.

Hygienekontrolleurin und Hygienekontrolleur

Die Ausbildung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der praktische Teil von mindestens 3.700 Stunden wird beim Gesundheitsamt und in externen Einsätzen absolviert. Der theoretische Teil der Ausbildung, den die Auszubildenden bei der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) an den Standorten Düsseldorf oder Berlin absolvieren, dauert 900 Stunden.

Ausbildungsbehörde ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Sie stellt die Auszubildenden ein und weist sie zur praktischen Ausbildung der unteren Gesundheitsbehörde zu und entsendet sie zum theoretischen Lehrgang an die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen.

In 2025 wurde die Ausbildung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur novelliert. Durch die ab dem 1. Juli 2026 in Kraft getretene neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung soll die die Ausbildungsstruktur modernisiert und die praktische Ausbildung gestärkt werden. Dadurch wird den anspruchsvollen Tätigkeiten im Öffentlichen Gesundheitsdienst Rechnung getragen. Ziel war es die Hygienemaßnahmen in zu überwachenden Einrichtungen zu verbessern und damit einen wertvollen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu leisten.

Auf Grundlage der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure hat die AÖGW ein Curriculum für die gesamte Ausbildung erstellt. Das Curriculum dient den Ausbildungsverantwortlichen als Grundlage für eine einheitliche Umsetzung der Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die zu vermittelnden Kompetenzen auf den neuesten Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu bringen. Darüber hinaus soll das Curriculum maßgeblich zur Verbesserung der Ausbildungsstandards beitragen, indem moderne pädagogische Ansätze einbezogen werden, Anregungen für eine gute Praxisbegleitung gegeben werden und die Verzahnung von Theorie und Praxis verstärkt wird. Damit wird die Ausbildung zukunftsfähig gestaltet, wodurch die Auszubildenden hinsichtlich der zu vermittelnden Kompetenzen bestmöglich auf den Beruf vorbereitet werden. Das Curriculum mit allen digitalen Arbeitshilfen können Sie unten bei „Curriculum für die Ausbildung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur in Nordrhein-Westfalen“ herunterladen.

Desinfektorin und Desinfektor

Desinfektorinnen und Desinfektoren desinfizieren Räume, Gegenstände und Flächen, um die Ansiedlung oder Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Desinfektorin und Desinfektor ist eine Aus- bzw. Weiterbildung im Bereich öffentliches Gesundheitswesen, die aktuell noch landesrechtlich geregelt ist. Die Mindestdauer der Ausbildung beträgt 130 Stunden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil von 100 Stunden und einen praktischen Teil von 30 Stunden.

Mit der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure, die zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, wird der Lehrgang Desinfektion ein integraler Ausbildungsbestandteil innerhalb der Ausbildung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur. 

Weitere Informationen

Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Gemäß Zuständigkeitsverordnung Heilberufe (ZustVO HB) ist die Bezirksregierung Düsseldorf - Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie – die zuständige Behörde für die Ausbildungen der Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure sowie Desinfektorinnen und Desinfektoren. Die Bezirksregierung Münster ist die zuständige Behörde für Berufsanerkennungen. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter: