Hygienekontrolleurin/Hygienekontrolleur
Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie sind vor allem in den Bereichen Infektionsschutz und Seuchenabwehr, Umwelthygiene sowie Hygiene in Krankenhäusern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen tätig. Sie arbeiten in erster Linie bei kommunalen Behörden der Gesundheitsverwaltung, insbesondere in Gesundheitsämtern.
Hygienekontrolleurin und Hygienekontrolleur
Die Ausbildung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der praktische Teil von mindestens 3.700 Stunden wird beim Gesundheitsamt und in externen Einsätzen absolviert. Der theoretische Teil der Ausbildung, den die Auszubildenden bei der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) an den Standorten Düsseldorf oder Berlin absolvieren, dauert 900 Stunden.
Ausbildungsbehörde ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Sie stellt die Auszubildenden ein und weist sie zur praktischen Ausbildung der unteren Gesundheitsbehörde zu und entsendet sie zum theoretischen Lehrgang an die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen.
In 2025 wurde die Ausbildung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur novelliert. Durch die ab dem 1. Juli 2026 in Kraft getretene neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung soll die die Ausbildungsstruktur modernisiert und die praktische Ausbildung gestärkt werden. Dadurch wird den anspruchsvollen Tätigkeiten im Öffentlichen Gesundheitsdienst Rechnung getragen. Ziel war es die Hygienemaßnahmen in zu überwachenden Einrichtungen zu verbessern und damit einen wertvollen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu leisten.
Auf Grundlage der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure hat die AÖGW ein Curriculum für die gesamte Ausbildung erstellt. Das Curriculum dient den Ausbildungsverantwortlichen als Grundlage für eine einheitliche Umsetzung der Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die zu vermittelnden Kompetenzen auf den neuesten Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu bringen. Darüber hinaus soll das Curriculum maßgeblich zur Verbesserung der Ausbildungsstandards beitragen, indem moderne pädagogische Ansätze einbezogen werden, Anregungen für eine gute Praxisbegleitung gegeben werden und die Verzahnung von Theorie und Praxis verstärkt wird. Damit wird die Ausbildung zukunftsfähig gestaltet, wodurch die Auszubildenden hinsichtlich der zu vermittelnden Kompetenzen bestmöglich auf den Beruf vorbereitet werden. Das Curriculum mit allen digitalen Arbeitshilfen können Sie unten bei „Curriculum für die Ausbildung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur in Nordrhein-Westfalen“ herunterladen.
Desinfektorin und Desinfektor
Desinfektorinnen und Desinfektoren desinfizieren Räume, Gegenstände und Flächen, um die Ansiedlung oder Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Desinfektorin und Desinfektor ist eine Aus- bzw. Weiterbildung im Bereich öffentliches Gesundheitswesen, die aktuell noch landesrechtlich geregelt ist. Die Mindestdauer der Ausbildung beträgt 130 Stunden. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil von 100 Stunden und einen praktischen Teil von 30 Stunden.
Mit der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure, die zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, wird der Lehrgang Desinfektion ein integraler Ausbildungsbestandteil innerhalb der Ausbildung zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur.
Weitere Informationen
- Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
- Alte Verordnung tritt am 30. Juni 2026 außer Kraft: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure (APO-Hyg.-Kontr.) vom 8. Juni 2017 (GV.NRW.2017, Nr. 22, S. 595), in Kraft seit 1. Juli 2017
- Neue Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure (APOHygKontr) vom 11. Dezember 2025 (GV. NRW. 2026 S. 12)
- Begründung zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und Hygiene-kontrolleure (APOHygKontr) vom 11. Dezember 2025 (GV. NRW. 2026 S. 12)
- Curriculum für die Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure in Nordrhein Nordrhein-Westfalen
- 7.1 Arbeitshilfen zur Ausgestaltung der Praxisbegleitung
- 7.1.1 Ausbildungsstufen im Überblick (zu 3.5.2; 3.5.3 und 6.2)
- 7.1.2 Ausbildungsrahmenplan
- 7.1.3 Muster eines behördlichen Ausbildungsplans (zu 3.5.1; 3.5.4)
- 7.1.4 Hilfestellung Onboarding (zu 3.3.2)
- 7.1.5 Anwesenheitsplaner (zu 3.3.2)
- 7.1.6 Vorlage Erregersteckbrief (zu 6.4)
- 7.1.7 Vorlage Bausteine für Ermittlungstätigkeiten (zu 6.4)
- 7.1.8 Bewertung von selbstständig durchgeführten Begehungen (zu 3.5.6; 6.3)
- 7.1.9 Beurteilung der Leistungen je Ausbildungsabschnitt (zu 3.5.6.)
- 7.1.10 Muster Anschreiben externe Praxisstellen (zu 3.5.3)
- 7.1.11 Muster Praktikumsbescheinigung (zu 3.5.3.; 3.5.6)
- 7.1.12 Digitaler Vordruck Praxisbericht lt. Anlage 1 APOHygKontr (zu 3.5.6.)
- 7.1.13 Notenrechner Vornote (zu 3.5.6.)
- 7.1.14 Bewertung abschließende Überprüfung der praktischen Leistung (Beispiel: Ermittlungsfall) (zu 6.5)
- 7.1.15 Bewertung abschließende Überprüfung der praktischen Leistung (Beispiel: Begehung mit Probenahme) (zu 6.5)
- 7.1.16 Bewertung abschließende Überprüfung der praktischen Leistung (Beispiel: Begehung ohne Probenahme) (zu 6.5)
- 7.1.17 Evaluationsbogen (zu 3.3.2)
- 7.2 Formulare
- 7.2.1 Antrag auf Anrechnung von Vorbildung (zu 4.1)
- 7.2.2 Äquivalenzbescheinigung (zu 4.1)
- 7.2.3 Antrag auf Prüfungszulassung (zu 4.2)
- 7.2.4 Antrag auf Härtefallregelung (zu 4.3)
- 7.2.5 Antrag auf Ausbildungsverlängerung (zu 4.4)
- 7.2.6 Antrag auf Nachteilsausgleich (zu 4.7)
- 7.2.7 Antrag auf Übernahme der Einzelnoten bei Prüfungswiederholung (zu 4.6)