Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter besetzen Rettungsmittel nach dem Rettungsgesetz NRW - RettG NRW und führen lebensrettende Sofortmaßnahmen bei Patienten durch, die schwer erkrankt oder verletzt sind und assistieren bei der Notfall- und Akutversorgung.
Die rechtliche Grundlage für das Berufsbild ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG), welches seit dem 01.01.2014 in Kraft ist und wodurch das Berufsbild der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten abgelöst wurde. Näheres zur Ausbildung regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV).
Der Ausbildungsberuf zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Die Ausbildung ist in drei Teile gegliedert und wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.
A) Theoretischer und praktischer Unterricht
Der theoretische und praktische Unterricht wird an anerkannten Rettungsschulen durchgeführt und umfasst einen Zeitanteil von 1.920 Stunden. Die Schülerinnen und Schüler befassen sich im Unterricht mit den folgenden Themenfeldern:
- Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten
- Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten
- Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte
- Abläufe im Rettungsdienst strukturieren und Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden
- Das Arbeiten im Rettungsdienst intern und interdisziplinär innerhalb vorhandener Strukturen organisieren
- Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind
- Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
- Auf die Entwicklung des Notfallsanitäterberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
- In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
B) Praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen
Die praktische Ausbildung an der Rettungswache umfasst 1.960 Stunden, innerhalb derer folgende Aufgabenbereiche abgedeckt werden:
- Dienst an einer Rettungswache
- Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung
Die Schülerinnen und Schüler sind dabei zu befähigen, bei realen Einsätzen unter Aufsicht und Anleitung Verantwortung zu entwickeln und zu übernehmen. Ferner ist darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler Handlungskompetenz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Polizei entwickeln.
C) Praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern
Die praktische Ausbildung in Krankenhäusern umfasst 720 Stunden. Die Schülerinnen und Schüler werden in den nachfolgenden Fachabteilungen/Funktionsbereichen zum Einsatz kommen:
- Pflegeabteilung
- Interdisziplinäre Notfallaufnahme
- Anästhesie- und OP-Abteilung
- Intensivmedizinische Abteilung
- Geburtshilfliche, pädiatrische oder kinderchirurgische Fachabteilung/Intensivstation oder Station mit entsprechenden Patientinnen und Patienten
- Psychiatrische, gerontopsychiatrische oder gerontologische Fachabteilung
Der Ausbildungsabschnitt beinhaltet in allen Funktionsbereichen die Grundregeln der Hygiene und des Infektionsschutzes, Maßnahmen der Krankenbeobachtung und Patientenüberwachung inklusive der dazu notwendigen Geräte, den Umgang mit Medikamenten sowie Maßnahmen zu ihrer Vorbereitung und Applikation, den Ablauf einer allgemeinen Patientenaufnahme sowie der Patientenübergabe, die Dokumentation, den Dienstablauf und die räumlichen Besonderheiten.
Praxisanleiter
Praxisanleiter bilden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter aus und begleiten sie sowohl im theoretischen und praktischen Unterricht als auch im Rahmen der praktischen Ausbildung auf Lehrrettungswachen. Praxisanleiter müssen für ihre Tätigkeit bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Für die Praxisanleitung an Rettungswachen müssen Praxisanleiter,
- Notfallsanitäter nach § 1 NotSanG sein oder über die Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung der „Rettungsassistentin“ oder des „Rettungsassistenten“ nach § 30 NotSanG verfügen,
- über eine Berufserfahrung als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter von mindestens zwei Jahren verfügen, sowie
- über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden verfügen und kontinuierlich berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich absolvieren.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.mags.nrw/rettungswesen
Weitere Informationen
- Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters* (Notfallsanitätergesetz - NotSanG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
- Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung Teil I
- Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung Teil II
- Handlungsempfehlungen zu den Behandlungspfaden und Standardarbeitsanweisungen
- Behandlungspfade und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst 2023
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