Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Notrufnummer 112

Schnelle Hilfe rund um die Uhr

Um Leben zu retten, eilen die Einsatzkräfte am Land und in der Luft zur Hilfe

Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen – durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungspersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ist zuständig für alle aufsichtsrechtlichen Belange bezüglich des Rettungsdienstes. Das Rettungswesen ist nach dem Grundgesetz eine öffentliche Aufgabe der Länder und dient der lebensrettenden Gefahrenabwehr. In Nordrhein-Westfalen ist das Rettungswesen im „Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW)“ rechtlich geregelt.

Wahrgenommen wird der Rettungsdienst durch die 53 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Arbeit wird aber auch unterstützt von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von nachfolgenden Hilfsorganisationen:

  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Malteser Hilfsdienst
  • Johanniter-Unfallhilfe
  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Die Behandlung und der Transport sind kostenpflichtig. Sie werden in der Regel von den Krankenversicherungen bezahlt.

Steigende Einsatzzahlen im Rettungsdienst, volle Notaufnahmen in den Kliniken und eine sich verändernde Patientenstruktur – die Notfallversorgung in Deutschland erfährt einen tiefgreifenden Wandel. 

Um gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Gesundheitssektor aktuelle Herausforderungen zu analysieren, Lösungsansätze zu diskutieren und etablierte Beispiele aus der Praxis vorzustellen, hat das NRW-Gesundheitsministerium am 14. Juni 2023 zum „6. Symposium Rettungswesen“ eingeladen. Es fand im Rahmen der Fachmesse „112Rescue" in Dortmund statt.


Die Thesenpapiere der Referenten können hier heruntergeladen werden: 
 

 

Das regelmäßige stattfindende „Symposium Rettungswesen“ findet auf Einladung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums statt. Dort werden aktuelle Entwicklungen und Schwerpunktthemen im Bereich Rettungswesen beleuchtet. Die Veranstaltung dient als Forum für einen fachlichen Meinungsaustausch.

Die Vorträge der Referentinnen und Referenten können hier heruntergeladen werden:
 

  • Krankentransportwagen (KTW): Wird für die qualifizierte Krankenbeförderung eingesetzt - das heißt es werden Kranke, Verletzte und sonstige Hilfebedürftige fachgerecht betreut und befördert, die keine Notfallpatientinnen oder -patienten sind.
  • Rettungswagen (RTW): Wird zu Notfällen geschickt, bei denen das Leben oder die Gesundheit der Patientin oder des Patienten gefährdet sind. Er unterscheidet sich in seiner Mindestausstattung erheblich von einem Krankentransportwagen.
  • Notarztwagen (NAW): Entspricht einem RTW mit einer Notärztin oder einem Notarzt an Bord sowie zusätzlicher Ausrüstung, die üblicherweise auf RTW nicht vorgehalten wird.
  • Intensivtransportwagen (ITW): Auch Intensivmobil genannt – ist meist ein Spezialfahrzeug, welches in eine rollende Intensivstation umgebaut wurde. Hiermit ist es möglich, intensivpflichtige Patienten von Klinik zu Klinik zu verlegen.

Ein Rettungshubschrauber (RTH) ist ein Luftfahrzeug, das primär eine Notärztin oder einen Notarzt unabhängig von den übrigen Einsatzfahrzeugen zum Einsatz befördert. Außerdem wird er bei bestimmten Krankheitsbildern bzw. Verletzungsmustern als Transportmittel genutzt.

Es gibt in Nordrhein-Westfalen sieben Rettungshubschrauber:

  • Würselen "Christoph Europa 1"
    Zuständig für die Städteregion Aachen, Düren, Heinsberg, die Städte Bedburg und Els-dorf und die Städte/Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Net-tersheim, Schleiden und Zülpich. Zum Einsatzbereich gehören außerdem auch angrenzen-de Gebiete in Belgien  und in den Niederlanden.
  • Bielefeld "Christoph 13"
    Zuständig für die Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.
  • Duisburg "Christoph 9"
    Zuständig für die kreisfreien Städte Bottrop, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a.d. Ruhr, Oberhausen und Wuppertal, die Kreise Kleve, Viersen, Wesel, die Städte Erkrath, Heiligenhaus, Mettmann, Ratingen, Velbert und Wülfrath, die Städte/Gemeinden Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss sowie die Stadt Gladbeck.
  • Köln "Christoph 3"
    Zuständig für die kreisfreien Städte Bonn, Köln, Leverkusen, Remscheid und Solingen sowie der Rheinisch-Bergische-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis (ohne die Gemeinde Wind-eck), die Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesse-ling, die Städte/Gemeinden Bad Münstereifel, Euskirchen und Weilerswist, die Städte Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim, die Städte/Gemeinden Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen sowie die Städte/Gemeinden Engelskirchen, Gummersbach, Hü-ckeswagen, Marienheide, Lindlar, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth.
  • Lünen „Christoph 8“
    Zuständig für die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis (ohne die Städte/Gemeinden Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen und Plettenberg), die Kreise Coesfeld, Recklinghausen (ohne die Stadt Gladbeck), Soest, Unna und Warendorf sowie die Städte/Gemeinden Arnsberg, Bestwig, Brilon, Marsberg, Meschede und Olsberg.
  • Rheine  "Christoph Europa 2“
    Zuständig für die Stadt Münster sowie die Kreise Borken und Steinfurt und angrenzende Gebiete in den Niederlanden. (Anmerkung: Zum Einsatzbereich gehören außerdem die Gebiete der zu Niedersachsen gehörenden Kreise Grafschaft Bentheim, Emsland und Osnabrück).
  • Siegen "Christoph 25"
    Zuständig für die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein sowie die Städte/Gemeinden Eslohe, Hallenberg, Medebach, Schmallenberg, Sundern und Winterberg, die Städte/Gemeinden Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen und Plettenberg, die Städte/Gemeinden Bergneustadt, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl sowie die Gemeinde Windeck.

 

Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) ist ein Großraumhubschrauber, der ähnlich wie ein Intensivtransportwagen ausgerüstet ist. Der ITH wird vor allem bei dringenden Verlegungen von Patienten über größere Distanzen eingesetzt.

Es gibt in Nordrhein-Westfalen zwei Intensivtransporthubschrauber:

  • ITH Köln "Christoph Rheinland"
    Standort: Flughafen Köln / Bonn
    Einsatzbereich: Das Rheinland sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis, der Kreis Olpe und der Kreis Siegen-Wittgenstein sowie die kreisfreie Stadt Hagen und die Städte/Gemeinden Eslohe, Hallenberg, Medebach, Meschede, Schmallenberg, Sundern und Winterberg.
  • ITH Greven „Christoph Westfalen"
    Standort: Flughafen Münster / Osnabrück
    Einsatzbereich: Westfalen sowie die Städte/Gemeinden Bedburg-Hau, Emmerich, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Rees sowie die Städte/Gemeinden Hamminkeln, Hünxe, Scherm-beck, Wesel und Xanten.

 

Seit dem 01.01.2014 regelt das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) die Ausbildung der Notfallsanitäter. Es löst das bisherige Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ab.

Im Bereich der Notfallrettung, des qualifizierten Krankentransportes sowie bei Sekundärtransporten sind erweiterte Fachkompetenzen des Rettungsdienstpersonals notwendig, um auch zukünftig eine fach- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können. Das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) schafft vor diesem Hintergrund eine neue Ausbildung eines nicht-ärztlichen Rettungsdienstberufes auf hohem Niveau und auf aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik. Der Zuschnitt löst mittelfristig den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten ab.