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Öffentlicher Gesundheitsdienst

EIne Frau hält schützende Hände über eine Schrenschnittfamilie

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Gesundheitsförderung und -schutz der Bevölkerung sind die zentralen Aufgaben

Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung übernimmt auch das Öffentliche Gesundheitswesen wichtige Aufgaben. Einrichtungen, die man als Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bezeichnet, gibt es auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen.

Der ÖGD ist eine wichtige Säule im differenzierten Gesundheitssystem. Sein Aufgabenspektrum ist breit gefächert. Es reicht von Prävention und Gesundheitsförderung in allen Altersgruppen und Lebenslagen über komplementäre Beratung und Unterstützung bei gesundheitlichen Problemlagen bis zur Sicherstellung des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes.  

Der ÖGD kümmert sich weniger um die Gesundheit des einzelnen Menschen, sondern hat vielmehr die Förderung und den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung insgesamt im Blick. Zu den Kernaufgaben des ÖGD zählen beispielsweise

  • die Beobachtung, Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse und der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung, insbesondere auch der Auswirkungen von Umwelteinflüssen und der Folgen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit
  • die Mitwirkung an der Verhinderung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von übertragbaren Krankheiten,
  • die Überwachung von Hygienevorschriften, Arzneimitteln, Betäubungsmittel und Medizinprodukten
  • das Ausbruchs- und Krisenmanagement sowie die gesundheitsbezogene Kommunikation, insbesondere im Krisenfall.

Zu den besonderen Zielgruppen des ÖGD gehören Menschen, die keinen oder nur einen erschwerten Zugang zur Regelversorgung haben, z.B. wohnungslose Menschen oder Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.

Auf der kommunalen Ebene sind die Kreise und kreisfreien Städte Träger des ÖGD; die zuständige Stelle werden als "untere Gesundheitsbehörden" (Gesundheitsämter) bezeichnet werden. Ihre vielfältigen Aufgaben regelt das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 10. Juni 2025.

Auf der Landesebene sind u. a. das Gesundheitsministerium (MAGS NRW), das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW) und die fünf Bezirksregierungen Behörden des ÖGD. Das Ministerium hat - neben einer Aufsichtsfunktion - vorrangig die Aufgabe der politischen Planung und Förderung von strukturellen Maßnahmen. Das LfGA NRW übernimmt u. a. als fachliche Leitstelle für den ÖGD die Koordinierungs- und Schnittstellenfunktion zwischen der Landesverwaltung und Akteuren des Gesundheitswesens. Aus-, Fort und Weiterbildung für die Beschäftigten des ÖGD bietet die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW).