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Öffentlicher Gesundheitsdienst

EIne Frau hält schützende Hände über eine Schrenschnittfamilie

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Gesundheitsförderung und -schutz der Bevölkerung sind die zentralen Aufgaben

Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung übernimmt auch das Öffentliche Gesundheitswesen wichtige Aufgaben. Einrichtungen, die man als Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bezeichnet, gibt es auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen. Eine besondere Zielgruppe sind wohnungslose Menschen.
Die Kommunen und Kreise sind auf der kommunalen Ebene Träger des ÖGD; sie heißen "untere Gesundheitsbehörde" (Gesundheitsämter). Ihre vielfältigen Aufgaben regelt das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Auf der Landesebene sind das Gesundheitsministerium und die fünf Bezirksregierungen Träger des ÖGD. Das Ministerium hat - neben seiner Aufsichtsfunktion - vorrangig die Aufgabe der politischen Planung und Förderung von strukturellen Maßnahmen. Gemeinsam mit der Landesgesundheitskonferenz legt es beispielsweise landesweite Gesundheitsziele fest. Dabei wird es unterstützt vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen.

Aus-, Fort und Weiterbildung für die Beschäftigten des ÖGD bietet die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (AföG) an.

Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten

Der ÖGD kümmert sich aber weniger um die Gesundheit des einzelnen Menschen, sondern hat eher die Förderung und den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung insgesamt im Blick. So beobachtet er
  • die gesundheitlichen Verhältnisse und die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung,
  • wirkt mit an der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten,
  • überwacht Hygienevorschriften und die Herstellung und den Handel mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der ÖGD die gesundheitliche Versorgung von Menschen auch selbst übernehmen - meist gilt dies für Menschen, die keinen oder nur einer erschwerten Zugang zur Regelversorgung haben.

Wohnungslose Menschen sind aufgrund der Lebensumstände besonderen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Sie leiden häufiger an Mehrfacherkrankungen, ihr Krankheitsverlauf ist oft schwerer, und selbst bei geringfügigen Erkrankungen dauert die Genesung meist länger.

Viele Obdachlose müssen oft erst eine hohe Hemmschwelle überwinden, bevor sie das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen. Deshalb gibt es in vielen Städten Angebote, die auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet sind und die eine frühzeitige Erst- und Akutversorgung sicherstellen. Solche Angebote gibt es vor allem dort, wo sich die Menschen aufhalten ("aufsuchende Hilfe"). Im Rahmen eines bisher bundesweit einmaligen Finanzierungskonzeptes werden in Nordrhein-Westfalen die Kosten für entsprechende Hilfsangebote von den Gesetzlichen Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie den jeweiligen Städten bzw. Kreisen gemeinschaftlich getragen.

Aktuell stehen Landesmittel für Einrichtungen von kommunalen und freien Trägern zur Verbesserung der medizinischen Ausstattung von Projekten zur Versorgung von wohnungslosen Menschen zur Verfügung. Weitere Informationen zu der Fördermöglichkeit finden Sie hier.