
Organspende schenkt Leben
Hilfe für schwerstkranke Menschen – eine Entscheidung und Dokumentation der Entscheidung schafft Klarheit
Organspende hilft schwerstkranken Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind. In der Bevölkerung gibt es eine hohe Bereitschaft, nach dem Tod Organe zu spenden.
Warum ist es wichtig eine Entscheidung zur Organspende zu treffen und diese zu dokumentieren?
Eine bundesweite Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2022 zeigt, dass 84 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen. Allerdings haben mit 44 Prozent immer noch viel zu wenig Menschen ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert.
Erst eine dokumentierte Entscheidung schafft Klarheit darüber, dass Sie Organe spenden oder einer Organentnahme widersprechen wollen. Sie können auch bestimmte Organe von der Spende ausschließen. So legen Sie nicht nur Ihren Willen fest, sondern Sie entlasten damit auch Ihre Angehörigen, die ansonsten in einer ohnehin sehr schwierigen Situation in Ihrem Sinne entscheiden müssten.
Sie können einen Organspendeausweis ausfüllen, Ihren Willen in einer Patientenverfügung dokumentieren oder sich im Organspende-Register registrieren.
Das Organspende-Register hat seit 18. März 2024 stufenweise seinen Betrieb aufgenommen.
Dort ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de mithilfe eines Ausweisdokuments mit elD-Funktion (z.B. Personalausweis) einzutragen. Entnahmekrankenhäuser können die Erklärungen seit dem 1. Juli 2024 abrufen. Zusätzlich wird das Erklärendenportal noch über die Krankenkassen-Apps nutzbar sein.
Weitere Informationen Organspende
Die Foto-Wanderausstellung „Leben schenken – Organspende in NRW“ macht auf authentische und eindrucksvolle Weise menschliche Schicksale und Geschichten von Organtransplantierten und ihren Familien, Ärzten und Transplantationsbeauftragten und Familien von Spendern und Betroffenen, die auf eine lebensrettende Organspende warten, sichtbar. Sie ist ein zentrales Element der Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerks Organspende NRW e.V. und wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gefördert.
Der Landessportbund NRW e. V. setzt sich in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW für das Thema Organspende ein und richtet sich mit Informationen insbesondere an die über 5,3 Millionen Mitglieder der mit ihm verbundenen Sportvereine in NRW. Auf der Website des Landessportbundes NRW e. V. können Sie mehr erfahren.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf ihrer Website umfassend rund um das Thema Organspende. Dort können Sie Informationsmaterialien und Organspendeausweise bestellen und Ihre Fragen über das dortige Infotelefon stellen.
Bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin können Sie sich bei Bedarf alle zwei Jahre zum Thema Organspende ergebnisoffen beraten lassen und Informationsmaterial erfragen.
Bei dem für Sie zuständigen Pass- und Meldeamt können Sie sich bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder Passersatzpapieren Organspendeausweise und dazugehöriges Informationsmaterial zur Organspende aushändigen lassen.
Alle Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten ab Vollendung des 16. Lebensjahres regelmäßig über das Thema Organspende zu informieren, ihnen Organspendeausweise zur Verfügung zu stellen und sie aufzufordern, eine Entscheidung zu treffen.
Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen. Hier ist festgelegt, dass sich Menschen bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegen und ab Vollendung des 16. Lebensjahres für eine Organspende aussprechen können. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Das bedeutet, Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. Weitere Voraussetzung für eine Organentnahme nach dem Tod ist das Vorliegen eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Es muss der unumkehrbare Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns festgestellt worden sein. In einer Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls der Bundesärztekammer sind die Anforderungen an die ärztliche Untersuchung verbindlich geregelt. Die Entnahme der Spenderorgane erfolgt in den sogenannten Entnahmekrankenhäusern und wird durch dort etablierte Transplantationsbeauftragte und in Zusammenarbeit mit der Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert. Nach Feststellung der Geeignetheit des Spenderorgans werden die Daten zur Organvermittlung von der DSO an Eurotransplant übermittelt. Eurotransplant ist zuständig für die Zuteilung von Spenderorganen nach medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit. Dort wird eine Datenbank geführt mit den Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Die entsprechenden Daten werden Eurotransplant von den Transplantationskliniken gemeldet. Eine Transplantation darf nur durch eine zugelassene Transplantationsklinik vorgenommen werden. Die gesetzeskonforme Zuteilung von Organen wird regelmäßig durch die bei der Bundesärztekammer eingerichteten Prüfungs- und Überwachungskommissionen begutachtet.
Das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz (AG TPG) konkretisiert auf Landesebene Anforderungen aus dem TPG an die Entnahmekrankenhäuser.
Informationen zur Widerspruchslösung
Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat am 5. Juli 2024 mit großer Mehrheit eine Gesetzesinitiative zur Änderung des TPG beschlossen mit der die Widerspruchslösung bei Organspenden eingeführt werden soll. Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspenderin oder Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Ziel ist, dass die Personen, die der Organspende positiv gegenüberstehen, ihre Entscheidung aber bisher nicht dokumentiert haben, als zukünftige Organspenderin beziehungsweise Organspender erfasst werden. Durch den Beschluss des Bundesrates muss sich der Bundestag erneut mit dem Thema befassen.
Der Gesetzentwurf steht hier zum Download bereit.
Anzahl postmortaler Organspenderinnen und Organspender
2021 | 2022 | 2023 | |
---|---|---|---|
Nordrhein-Westfalen | 206 | 169 | 166 |
Deutschland | 933 | 869 | 965 |
Anzahl postmortal gespendeter Organe
2021 | 2022 | 2023 | |
---|---|---|---|
Nordrhein-Westfalen | 601 | 492 | 503 |
Deutschland | 2.905 | 2.662 | 2.877 |
Anzahl der durchgeführten Transplantationen nach postmortaler Organspende
2021 | 2022 | 2023 | |
---|---|---|---|
Nordrhein-Westfalen | 763 | 669 | 688 |
Deutschland | 2.979 | 2.795 | 2.986 |
Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation - DSO
Am 1. Januar 2024 standen in Deutschland 8.394 Patientinnen und Patienten aktiv auf der Warteliste (Quelle: Eurotransplant)
In Nordrhein-Westfalen gibt es neun anerkannte Transplantationszentren. Die Zulassungen sind organspezifisch differenziert.
- Universitätsklinikum Aachen
- Herzzentrum NRW Bad Oeynhausen
- Knappschaftskrankenhaus Bochum - Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum
- Universitätsklinikum Bonn
- Universitätsklinikum Düsseldorf
- Universitätsklinikum Essen
- Universitätsklinikum Köln
- Kliniken Köln-Krankenhaus Köln-Merheim
- Universitätsklinikum Münster
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