
Hausärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen
Aktionsprogramm der Landesregierung bündelt Maßnahmen gegen Hausärztemangel
Mehr als ein Drittel der in Nordrhein-Westfalen tätigen Hausärztinnen und Hausärzte hat das 60. Lebensjahr überschritten und wird aus Altersgründen in absehbarer Zeit ihre Praxis aufgeben. Das Gesundheitsministerium steuert dieser Entwicklung mit dem „Hausarztaktionsprogramm“ (HAP) entgegen. Neben der Niederlassung und Anstellung von Allgemeinmedizinerinnen und von Allgemeinmedizinern wird auch die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten finanziell gefördert.
Mit der Landarztquote soll es möglich werden, dass ein gewisses Kontingent der Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden kann, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten. Auswahlkriterien sollen neben der Abiturnote und dem Ergebnis des Studierfähigkeitstests auch Berufserfahrung und die besondere fachliche und persönliche Kompetenz für die hausärztliche Tätigkeit sein.
- www.landarztgesetz.nrw.de
- Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen
- Bedarfsberechnung zur Landarztquote
- Gutachten zur Ausgestaltung der Landarztquote in NRW
* Schon seit mehreren Jahren zeigt die Datenlage, dass in den Fachgebieten Allgemein- und Innere Medizin in diversen Regionen von NRW ein besonderer öffentlicher Bedarf in der hausärztlichen Versorgung besteht. Für den Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ist dies jedoch nicht der Fall! Auch wenn es in einigen wenigen Regionen teilweise zu Versorgungsengpässen kommen mag – die freien oder freiwerdenden Vertragsarztsitze für Kinderärzte in der hausärztlichen Versorgung können umgehend nachbesetzt werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2017 die Gründung der Medizinischen Fakultät in Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld beschlossen. Im Juli 2019 wurde der Kooperationsvertrag mit drei Krankenhäusern (Evangelisches Klinikum Bethel, Klinikum Lippe, Klinikum Bielefeld) für das Universitätsklinikum OWL unterzeichnet. Zum Wintersemester 2021/22 hat die neue Medizinische Fakultät OWL der Universität Bielefeld den Lehrbetrieb mit 60 Studierenden je Wintersemester gestartet. Zum Wintersemester 2025/2026 wird die Zahl der Studienanfängerplätze auf 120 verdoppelt. Es wird das Ziel verfolgt, ab dem Wintersemester 2026/2027 die Kapazitäten für 300 Medizinstudienplätze zu gewährleisten.
Seit 2018 kooperiert das Land mit der privaten Universität Witten-Herdecke (U W/H) im Rahmen eines von MKW und MAGS gemeinsam aufgelegten Aufwuchsprogramms in der Humanmedizin. Zur Bekämpfung des Haus- und Landärztemangels hat die U W/H ihre Studienanfängerplätze bis zum Sommer 2024 (Endausbau) verdoppelt. Hierfür erhält die U W/H eine weitere Aufstockung ihrer institutionellen Förderung durch das MKW. Die Kooperation wird von einem Letter of Intent flankiert.
Die Uni Witten/Herdecke hat sich schon in der Vergangenheit durch eine sehr praxisnahe und patientenorientierte Ausbildung ausgezeichnet. Dieses Engagement zur Stärkung der Allgemeinmedizin wird nun noch deutlicher unterstützt.
Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Fläche wurde in Südwestfalen der Modellversuch "Medizin neu denken" durchgeführt. Dazu gehört auch die gemeinsame Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern durch die Universitäten Bonn und Siegen. Schwerpunkte für Forschung und Lehre lagen im Bereich der digitalen Medizin. Am Standort Bonn werden derzeit in Kooperation mit den Siegener Kliniken 25 zusätzliche Studierende ausgebildet.
Gesundheitsministerium, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern und gesetzliche Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen sind sich einig: Der Quereinstieg von Krankenhausärztinnen und -ärzten in eine Hausarzttätigkeit soll attraktiv sein. Alle Beteiligten haben sich bereits im August 2018 in einer gemeinsamen Vereinbarung auf die dafür nötigen Maßnahmen geeinigt. Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung wurde die Vereinbarung im Jahr 2023 verlängert und aktualisiert. Mit der Vereinbarung sollen insbesondere finanzielle Einbußen weitgehend ausgeglichen werden, die ein solcher Quereinstieg in der Regel bedeutet.
In Nordrhein-Westfalen verfügen nunmehr alle medizinischen Fachbereiche über Professuren für Allgemeinmedizin. Der Allgemeinmedizin soll so ein höherer Stellenwert innerhalb der medizinischen Fakultäten verliehen werden. Diese Stärkung der Allgemeinmedizin in Forschung und Lehre soll auch dazu beitragen, dass sich Studierende künftig vermehrt für eine Facharztausbildung in der Allgemeinmedizin und eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt entscheiden.