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Podologin/Podologe
Podologinnen und Podologen führen allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig aus. Sie erkennen krankhafte Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Abklärung erfordern. Unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung führen sie medizinisch indizierte podologische Behandlungen durch. Eine Podologin bzw. ein Podologe ist in der Lage, sogenannte Risikopatientinnen und Risikopatienten, bei denen Krankheiten wie Diabetes, Rheuma oder Hämophilie vorliegen, entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag bei der Prävention, bei der Therapie und bei der Rehabilitation von Fußerkrankungen.