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Podologie

Podologin/Podologe

Podologinnen und Podologen führen allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig aus. Sie erkennen krankhafte Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Abklärung erfordern. Unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung führen sie medizinisch indizierte podologische Behandlungen durch.

Podologinnen und Podologen führen allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig aus. Sie erkennen krankhafte Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Abklärung erfordern. Unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung führen sie medizinisch indizierte podologische Behandlungen durch. Eine Podologin bzw. ein Podologe ist in der Lage, sogenannte Risikopatientinnen und Risikopatienten, bei denen Krankheiten wie Diabetes, Rheuma oder Hämophilie vorliegen, entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag bei der Prävention, bei der Therapie und bei der Rehabilitation von Fußerkrankungen.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre (2.000 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht / 1.000 Stunden praktische Ausbildung). Sie erfolgt in Verantwortung staatlich anerkannten Schulen und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt seit dem 01.01.2021 vollständig das Schulgeld für die Ausbildung. Die Podologie-Ausbildung ist für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen schulgeldfrei.

Weitere Informationen

Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:

Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe

Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.