Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut
Der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten geht eine mindestens dreijährige Vollzeitausbildung oder eine mindestens fünfjährige Teilzeitausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung voran sowie der Erwerb der Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie (Approbation).
Die Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin oder des Psychologischen Psychotherapeuten gibt es seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2020 regulär nicht mehr und wird nur noch in der gesetzlich geregelten Übergangsfrist angeboten.
Weiterführende Hinweise zur Ausbildung, Staatsprüfung und Approbation finden Sie auf der Internetseite des Landesprüfungsamtes für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: