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Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut

Psychotherapeutische Ausbildung

Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut

Eine Psychologische Psychotherapeutin oder ein Psychologischer Psychotherapeut (PP) bezeichnet in Deutschland eine Psychologin oder einen Psychologen, die oder der nach Abschluss eines Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (Studiengang Psychologie) eine Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten erhalten hat.

Der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten geht eine mindestens dreijährige Vollzeitausbildung oder eine mindestens fünfjährige Teilzeitausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung voran sowie der Erwerb der Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie (Approbation).

Die Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin oder des Psychologischen Psychotherapeuten gibt es seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2020 regulär nicht mehr und wird nur noch in der gesetzlich geregelten Übergangsfrist angeboten. 

Weiterführende Hinweise zur Ausbildung, Staatsprüfung und Approbation finden Sie auf der Internetseite des Landesprüfungsamtes für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie.