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Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut

Psychotherapeutische Ausbildung

Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut

Eine Psychologische Psychotherapeutin oder ein Psychologischer Psychotherapeut (PP) bezeichnet in Deutschland eine Psychologin oder einen Psychologen, die oder der nach Abschluss eines Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (Studiengang Psychologie) eine Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten erhalten hat.
Der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten geht eine mindestens dreijährige Vollzeitausbildung oder eine mindestens fünfjährige Teilzeitausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) voran sowie der Erwerb der Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie (Approbation).

Psychotherapeutische Ausbildung

Die Studienplätze in den Studiengängen, die für eine Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut qualifizieren, werden durch die jeweilige Hochschule nach eigenen Kriterien vergeben. Informationen zum Zulassungsverfahren und Auswahlkriterien sind bei der jeweiligen Hochschule zu finden.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage für die Ausbildung zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin sind
 

Einzelheiten über den Verlauf der zahnärztlichen Ausbildung finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
 

Zuständig für die Zulassung und Abnahme der Staatsprüfung ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW. Die Staatsprüfungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden in NRW voraussichtlich erstmals im Herbst 2024 stattfinden.

Die Zulassung zur Staatsprüfung ohne weitere Überprüfung der individuellen Studienleistungen ist nur möglich, wenn für den Studiengang die Einhaltung der gesetzlich geregelten berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt wurde. In NRW trifft diese Feststellung das MAGS.
 

  • Liste der Studiengänge  in NRW, für die das MAGS die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat

Absolventinnen und Absolventen eines Studienganges für den die vorgenannte Feststellung nicht getroffen wurde, haben die Möglichkeit die Gleichwertigkeit ihrer individuellen Studienleistungen nach erfolgter Immatrikulation in einen für die Approbation qualifizierenden Masterstudiengang vom Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie feststellen zu lassen. Bei Gleichwertigkeit besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Staatsprüfung zugelassen zu werden, soweit die Übrigen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.

Die Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit ist nur Personen gestattet, die eine Approbation oder Berufserlaubnis besitzen. Für deren Erteilung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig.

Die Aufsicht über die Berufsausübung nimmt in NRW die Psychotherapeutenkammer NRW wahr.
 

Informationen zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut bzw. Psychologischen Psychotherapeutin sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erhalten Sie beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW.