Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent
Zentrale Aufgabe der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) ist die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die damit verbundene Information und kompetente Beratung von Kundinnen und Kunden unter Aufsicht der Apothekerin oder des Apothekers.
Unter dem folgenden Link finden Sie weiterführende Informationen der Bundesagentur für Arbeit.
Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent
Dazu gehören auch verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß ärztlichem Rezept. Außerdem verkaufen PTA rezeptfreie Arzneimittel und andere apothekenübliche Waren und erklären den Kundinnen und Kunden, wie ein Produkt anzuwenden ist und weisen auf mögliche Besonderheiten und Nebenwirkungen hin.
Darüber hinaus wirken PTA gemeinsam mit den Apothekerinnen und Apothekern mit an Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und an der Erfassung von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern sowie an der Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Risikoabwehr. Sie nutzen digitale Hilfsmittel zur Abwicklung digitaler Prozesse bei der Erbringung pharmazeutischer Leistungen.
Unter der Aufsicht der Apothekerin oder des Apothekers stellen PTA beispielsweise Salben oder Lösungen her. Dabei werden die Substanzen nach den Vorgaben der Apothekerin oder des Apothekers kontrolliert und exakt dosiert. Gemeinsam mit der Apothekerin oder dem Apotheker überwachen PTA den Warenbestand und organisieren die Bestellungen. PTA übernehmen gesetzlich vorgeschriebenen Stichproben sowie Lagerkontrollen und registrieren die Ausgabe und den Bestand beispielsweise von Betäubungsmitteln unter Aufsicht der Apothekerin und des Apothekers. Außerdem stellen sie Informationen zur Beratung bei allgemeinen Gesundheitsfragen zusammen und wirken bei apothekenüblichen Dienstleistungen sowie bei pharmazeutischen Dienstleistungen mit. Außerdem dürfen sie zukünftig Apothekerinnen und Apotheker bei der Durchführung von Schutzimpfungen unterstützen.
Die Ausbildung dauert insgesamt zweieinhalb Jahre (in Vollzeit) und besteht aus einem schulischen Teil von zwei Jahren und einem sechsmonatigen Praktikum in einer Apotheke. Teilzeitausbildung ist möglich. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die vollständige Finanzierung der Ausbildung durch das Land, so dass kein Schulgeld von den Auszubildenden erhoben wird (Schulgeldfreiheit).
Ausbildungsstätte für Gesundheits- und Pflegeberufe
Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter: