
Technische Ausbildungen im Operationssaal – Unterstützung für Chirurgie und Anästhesie
Neues Gesetz regelt Anforderungen an zwei medizinische Berufe bundesweit einheitlich
Mit dem Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G), das zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt, wird der Grundstein für eine bundeseinheitliche ATA-OTA-Ausbildung gelegt.
Die Berufsbilder der Anästhesietechnischen Assistentin (ATA) und des Anästhesietechnischen Assistenten sowie der Operationstechnischen Assistentin (OTA) und des Operationstechnischen Assistenten sind bereits etabliert.
Seit Anfang der 1990er Jahre bilden Krankenhäuser zur Operationstechnischen und seit 2004 zur Anästhesietechnischen Assistenz aus.
Bundesweite Grundlage der derzeitigen Ausbildung ist die Empfehlung der „Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft“ (DKG) zur Ausbildung und Prüfung von Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten in der aktuellen Fassung vom 18. November 2013.
Eine bundeseinheitliche Regelung der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten wird seit längerem gefordert, zuletzt auf Initiative des Bundesrates am 2. März 2018. Diese wird nun zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.