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Bild: Ein Mann greift nach einem Apfel. Links das Logo von mehr Klimaschutz durch Beteiligung

Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung" - Europäischer Sozialfonds in NRW

Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung" in der Förderphase 2014 - 2020. Umsetzung und Programme in NRW.

Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung ist ein Querschnittsziel, das im Rahmen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds 2014 - 2020 in allen Phasen der Programmumsetzung Beachtung findet. Den ökonomischen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit liegt in NRW die starke Konzentration auf die Chancen der jungen Generation zu Grunde.

Informationen zum Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung"

Gemäß EU-Verordnung ist im Rahmen von ESF-Fördermaßnahmen das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität zu beachten. Es ist daher sicherzustellen, dass Anforderungen an Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, biologische Vielfalt, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und Risikomanagement bei der Vorbereitung und Umsetzung der ESF-Aktivitäten eingehalten und gefördert werden.

Den ökonomischen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit liegt in NRW die starke Konzentration auf die Chancen der jungen Generation zu Grunde. Durch die Förderung von Ausbildungen und der Ausbildungsfähigkeit soll das langfristige Arbeitslosigkeitsrisiko verringert werden. Gleichzeitig ist es Ziel, die Aufwendungen für Arbeitslosengeld und damit einhergehende Folgekosten zu vermeiden.

Die Weiterbildung von Beschäftigten zielt ebenfalls auf Nachhaltigkeit ab: Die kontinuierliche Anpassung an die Erfordernisse der Wirtschaft soll einerseits den Beschäftigten einen möglichst langen Verbleib im Arbeitsleben, andererseits den Betrieben die Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Auch die geplanten Maßnahmen zur Entwicklung neuer innovativer Ansätze zur Integration von Benachteiligten in den Arbeitsmarkt sollen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Förderinhalte und –infrastrukturen beitragen. Ziel ist die dauerhafte Integration benachteiligter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt.

Zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt können im Rahmen des ESF solche Förderaktivitäten beitragen, die

  • umweltrelevantes Wissen in Weiterqualifizierung oder Ausbildung vermitteln,
  • Produkte oder Dienstleistungen mit Umweltrelevanz erstellen,
  • Aus- und Weiterbildungskonzepte mit Umweltrelevanz entwickeln oder
  • Umweltbewusstsein in der Außenwirkung stärken.

ESF-Programmumsetzung - Programme und Projekte

Im Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung" sind beispielsweise folgende Programme / Projekte geplant bzw. wurden bereits umgesetzt:

"Kooperative Ausbildung an Kohlestandorten" und "Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk sowie im Handel und der Industrie"

Der ESF leistet z.B. durch die Programme "Kooperative Ausbildung an Kohlestandorten" und "Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk sowie im Handel und der Industrie" (ÜLU) einen zusätzlichen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der EU. So wird durch die Kooperative Ausbildung an Kohlestandorten eine Entwicklung weg von der CO2-trächtigen Montanindustrie unterstützt. Im Rahmen der Überbetrieblichen Unterweisung wird ressourcenschonendes Arbeiten vermittelt. Laut einer Schätzung des Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) an der Universität Hannover liegt der Zeitanteil des in allen Lehrgängen zu vermittelnden Lernfelds "Energie- und Ressourceneffizienz" zwischen 5 % und 10 %. Eine besondere Bedeutung fällt dieser Kompetenzvermittlung auch vor dem Hintergrund der hohen Reichweite zu, welche die ÜLU in Nordrhein-Westfalen erlangt.

"Mehr Klimaschutz durch Beteiligung" und "Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor"

Ein Beitrag zur Nachhaltigkeit wird auch über Einzelprojekte geleistet. So werden in der Prioritätsachse A beispielsweise im spezifischen Ziel "Steigerung der Innovationsaktivität und der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen" das Projekt "Mehr Klimaschutz durch Beteiligung" im Sinne einer ökologischen Nachhaltigkeit sowie im spezifischen Ziel "Verbesserte Koordinierung  zur Förderung des Übergangs von der Schule in den Beruf" das Projekt "Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor" im Sinne einer sozialen Nachhaltigkeit durchgeführt.

"Nachhaltige Entwicklung" in ESF-Förderinstrumenten

In verschiedenen Förderinstrumenten der ESF-geförderten Arbeitsmarktpolitik in NRW werden Aspekte der "Nachhaltigen Entwicklung" berücksichtigt:

Weitere Informationen zum Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung"

Zur Unterstützung und beratenden Begleitung der ESF-Akteurinnen und -Akteure hat die ESF-Fondsverwaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die "Agentur für Querschnittsziele im ESF" eingerichtet. Sie informiert über die Querschnittsziele und stellt weiterführende Informationen bereit. Nähere Informationen zum Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung" finden Sie daher auch auf der Internetseite der Agentur für Querschnittsziele im ESF.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in folgenden Dokumenten: