Querschnittsziel "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung" - Europäischer Sozialfonds in NRW
Querschnittsziel "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung" in der Förderphase 2014 - 2020. Umsetzung und Programme in NRW.
Informationen zum Querschnittsziel "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung"
Auf Seiten der Mitgliedstaaten sind gemäß EU-Verordnung Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung während der Vorbereitung und Durchführung der Programme zu treffen. Insbesondere die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen soll bei der gesamten Vorbereitung und Umsetzung der Programme berücksichtigt werden.
Entsprechend des Art. 8 der ESI-Verordnung müssen derartige Maßnahmen auf die Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung sowie auf die Verbesserung der Zugänglichkeit für behinderte Menschen ausgerichtet sein. Es soll darauf abgestellt werden, die Integration in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Weiterbildung zu verbessern, dadurch die soziale Inklusion zu fördern, Ungleichheiten in Bezug auf ihr Bildungsniveau und ihren Gesundheitszustand zu verringern und den Übergang von institutioneller zu bürgernaher Betreuung insbesondere für von Mehrfachdiskriminierung betroffene Menschen zu erleichtern.
ESF-Programmumsetzung - Projekte und Programme
In der Prioritätsachsachse B1 wurde mit dem "Kompetenzzentrum für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit einer Sinnesbehinderung im Bereich Hören und/oder Sehen" (KSL-MSI) ein Instrument geschaffen, um inklusive Strukturen und Prozesse zu etablieren, die barrierefreie Rahmenbedingungen und Unterstützungssysteme für Menschen mit Sinnesbehinderungen bereitstellen. Weiterhin wurden Bewilligungen für fünf "Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Behinderung" (KSL) ausgesprochen, die ein barrierefreies Angebot an einrichtungs- und trägerunabhängiger Information, Beratung und Unterstützung nach dem Peer-to-Peer-Prinzip anbieten sollen.
Weiterhin sind im Querschnittsziel "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung" beispielsweise folgende Programme und Projekte geplant bzw. werden bereits umgesetzt:
- Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen
- Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
- Bildungsscheck
- Beratung zur beruflichen Entwicklung
Kurzstudie zur Umsetzung des Querschnittsziels "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung" in der Programmphase 2014 - 2020 des ESF NRW
Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) wurde im Juli 2015 von der NRW-Landesregierung mit der Erstellung einer Kurzstudie beauftragt. Untersucht wurde die Umsetzung des Querschnittszieles "Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung" in der Programmphase 2014-2020 des ESF NRW.
Informations- und Fortbildungsangebote
Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) bietet fortlaufend Fortbildungen, Workshops und andere Veranstaltungen an, um die Querschnittsziele in allen Programmphasen und Prioritätsachsen des Operationellen Programms zu verankern.
Zur Unterstützung und beratenden Begleitung der ESF-Akteurinnen und -Akteure hat die ESF-Fondsverwaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die "Agentur für Querschnittsziele im ESF" eingerichtet. Sie informiert über die Querschnittsziele und stellt weiterführende Informationen bereit. Nähere Informationen zum Querschnittsziel "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung" finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Querschnittsziele im ESF.
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