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ESF in NRW. Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben

Foto: Gespräche

Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW -Teilhabe für alle Menschen einer Gesellschaft

Auf einer Veranstaltung im Essener Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen konnte sich die Europäische Kommission davon überzeugen, wie vielfältig und wirkungsvoll die Arbeit der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) in Nordrhein-Westfalen ist.

Eine zentrale Forderung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ist die ungehinderte und eigenständige Teilhabe aller Menschen einer Gesellschaft. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert deshalb mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds insgesamt sechs Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL). Deren Aufgabe ist es, die UN-Forderung nach selbstbestimmten Leben für alle in allen gesellschaftlichen Zusammenhängen umzusetzen. Dadurch wird eine wesentliche Maßnahme des Aktionsplans der Landesregierung "Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv" realisiert.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) baut in allen fünf Regierungsbezirken jeweils ein Kompetenzzentrum auf bzw. aus. Darüber hinaus gibt es ein "Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen", dessen Arbeit landesweit ausgerichtet ist.

Ein wesentliches Merkmal aller Kompetenzzentren ist der Ansatz des selbstbestimmten Lebens. Dies bedeutet vor allem, dass Menschen mit Behinderungen selbst als Ansprechpartner in den Kompetenzzentren zur Verfügung stehen (‚peer-to-peer-Ansatz').

Die Koordinierungsstelle (Ko-KSL) unterstützt die Kompetenzzentren bei ihrer täglichen Arbeit, organisiert einen kontinuierlichen Austausch und Wissenstransfer, berät bei Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und steht für Auskünfte rund um die KSL zur Verfügung.