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Die Querschnittsziele im Rahmen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds
Die Querschnittsziele gelten für alle Bereiche der ESF-Förderung - Überblick und weiterführende Informationen
In der ESF-Förderphase 2014 bis 2020 sind den Förderaktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen drei Querschnittsziele zugeordnet: Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie sind bei der gesamten Umsetzung von Programmen und Projekten zu berücksichtigen. Jetzt mit ausführlichen Informationen, Links und Downloads.
Als Querschnittsziele werden in der Strukturfondsförderung Aufgaben bzw. Zielstellungen bezeichnet, die prinzipiell bei der Planung und Umsetzung der Programme und Vorhaben in den entsprechenden Politikbereichen berücksichtigt werden müssen.
In der ESF-Förderperiode 2014 - 2020 sind gemäß EU-Verordnung insgesamt drei Querschnittsziele im Rahmen der gesamten Vorbereitung und Umsetzung von ESF-Maßnahmen zu beachten: Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Querschnittsziele sollen in allen Bereichen der ESF-Förderung Berücksichtigung finden. So sind beispielsweise für das Ziel "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung" die landespolitischen Prinzipien und Strategien für Gute Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildung, Integration, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe maßgeblich.
In Hinblick auf chancengleiche und diskriminierungsfreie Teilhabevoraussetzungen am Arbeitsmarkt werden die benachteiligten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt (Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslose) gezielt an der ESF-Förderung beteiligt.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird als drittes Querschnittsziel in allen Programmphasen und Prioritätsachsen des Programms beachtet. Daher wird Nordrhein-Westfalen den ESF unter anderem auch für eine Erweiterung des Berufswahlspektrums von jungen Frauen und Männern, für familienbewusste Ausbildungsangebote, Erleichterungen bei der Berufsrückkehr, sowie (übergreifend) für die allgemeine Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Frauen einsetzen.
Beispielhaft kann hier die Kurzstudie zur Umsetzung des Querschnittszieles "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung" in der Programmphase 2014-2020 des ESF NRW genannt werden. Dazu wurde im Juli 2015 das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) von der NRW-Landesregierung mit der Erstellung einer Kurzstudie zur Umsetzung des Querschnittszieles "Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung" in der Programmphase 2014 - 2020 des ESF NRW beauftragt.
In der ESF-Förderperiode 2014 - 2020 sind gemäß EU-Verordnung insgesamt drei Querschnittsziele im Rahmen der gesamten Vorbereitung und Umsetzung von ESF-Maßnahmen zu beachten: Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Querschnittsziele sollen in allen Bereichen der ESF-Förderung Berücksichtigung finden. So sind beispielsweise für das Ziel "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung" die landespolitischen Prinzipien und Strategien für Gute Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildung, Integration, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe maßgeblich.
In Hinblick auf chancengleiche und diskriminierungsfreie Teilhabevoraussetzungen am Arbeitsmarkt werden die benachteiligten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt (Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslose) gezielt an der ESF-Förderung beteiligt.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird als drittes Querschnittsziel in allen Programmphasen und Prioritätsachsen des Programms beachtet. Daher wird Nordrhein-Westfalen den ESF unter anderem auch für eine Erweiterung des Berufswahlspektrums von jungen Frauen und Männern, für familienbewusste Ausbildungsangebote, Erleichterungen bei der Berufsrückkehr, sowie (übergreifend) für die allgemeine Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Frauen einsetzen.
- Nähere Informationen zum Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung"
- Nähere Informationen zum Querschnittsziel "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung"
- Nähere Informationen zum Querschnittsziel "Gleichstellung von Frauen und Männern"
Umsetzung im Operationellen Programm des ESF in NRW 2014 - 2020
Bei der Umsetzung des Operationelles Programm 2014 - 2020 werden die drei Querschnittsziele durchgängig auf allen Ebenen der Planung, Umsetzung und Evaluierung berücksichtigt. Zusätzlich werden spezifische Maßnahmen getroffen, die gezielt einen Beitrag zur Verbesserungen in den Themenbereichen der Querschnittsziele leisten.Beispielhaft kann hier die Kurzstudie zur Umsetzung des Querschnittszieles "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung" in der Programmphase 2014-2020 des ESF NRW genannt werden. Dazu wurde im Juli 2015 das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) von der NRW-Landesregierung mit der Erstellung einer Kurzstudie zur Umsetzung des Querschnittszieles "Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung" in der Programmphase 2014 - 2020 des ESF NRW beauftragt.
Informations- und Fortbildungsangebote zu den Querschnittszielen
Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) bietet fortlaufend Fortbildungen, Workshops und andere Veranstaltungen an, um die Querschnittsziele in allen Programmphasen und Prioritätsachsen des Operationellen Programms zu verankern. Im Rahmen der Querschnittsziele Gleichstellung und Chancengleichheit hat die G.I.B eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater zur unternehmensnahen Kinderbetreuung erstellt. Ziel ist es, Akteure, Multiplikatoren und Unternehmensberatungen für das Thema zu qualifizieren, um Unternehmen bei der Umsetzung professionell zu beraten und zu begleiten. Zur Unterstützung und beratenden Begleitung der ESF-Akteurinnen und -Akteure hat die ESF-Fondsverwaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die "Agentur für Querschnittsziele im ESF" eingerichtet. Sie informiert über die Querschnittsziele und stellt weiterführende Informationen bereit. Nähere Informationen zu den Querschnittszielen finden Sie auf der Internetseite der Agentur für Querschnittsziele im ESF.Weiterführende Informationen zu den Querschnittszielen finden Sie in folgenden Dokumenten:
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