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Ausbildung in Teilzeit - TEP-Programm begleitet

Junge Frau mit Aktenordner im Arm steht an Geländer mit Blick auf Werkshalle

Qualifizierte Ausbildung in Teilzeit für Menschen mit Familienverantwortung

Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP): Förderangebot in allen Regionen des Landes

Menschen mit Familienverantwortung haben es oftmals besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. Damit der Übergang in (Teilzeit)Ausbildung gelingen kann, gibt es das Programm "Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP), gefördert aus Mitteln des Landes und der Europäischen Union.

Förderprogramm unterstützt beruflichen (Wieder-)Einstieg: Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP)

Eine qualifizierte Berufsausbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Integration in den Arbeitsmarkt. Vor allem Menschen mit Familienverantwortung haben es aber oftmals besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. In dieser Situation bietet eine Ausbildung in Teilzeit Eltern und pflegenden Angehörigen neue Wege, um erfolgreich in den Beruf einzusteigen. Die Ausbildungsform eröffnet auch Unternehmen die Chance, dem wachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen und Auszubildende zu gewinnen.

Damit der Übergang in (Teilzeit)Ausbildung gelingen kann, hat das Land das Programm "Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP) aufgelegt. Finanziert wird das Programm mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Das Landesprogramm ist 2009 gestartet und wird inzwischen beispielgebend in allen Regionen Nordrhein-Westfalens umgesetzt. Das TEP-Programm unterstützt Menschen mit Familienverantwortung bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz in Teilzeit und gibt Hilfestellung, um Familie und Ausbildung zu vereinbaren. Die Teilnehmenden werden gecoacht, qualifiziert und beruflich vorbereitet und während der ersten Ausbildungsmonate individuell begleitet.

Parallel zur Begleitung der TEP-Teilnehmenden werden Unternehmen über die Möglichkeiten der Berufsausbildung in Teilzeit informiert und bei der Umsetzung unterstützt.

Zum Programm informieren die Regionalagenturen des Landes. Sie halten Kontakt zu den Projektträgern vor Ort und helfen interessierten Ausbildungssuchenden und Betrieben weiter. Die Liste der Projektträger in der aktuellen Förderphase bis 2024 steht zum Herunterladen bereit.

TEP-Projekte in allen Regionen des Landes – Anschlussperspektiven finden

Im Rahmen der Förderlinie stehen jährlich bis zu 539 Plätze bereit und werden von derzeit 45 Bildungsträgern an 51 Standorten landesweit angeboten. Seit 2009 konnten so bislang weit über 6.000 Teilnehmende, zumeist Frauen, mit Hilfe von TEP auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt und begleitet werden.

Über alle bisherigen Projektrunden hinweg gelang es, für über die Hälfte der Teilnehmenden, positive berufliche Entwicklungen anzustoßen und umzusetzen. So haben zahlreiche TEP-Teilnehmende erfolgreich eine Ausbildung in Teilzeit aufnehmen können, weitere haben eine Anschlussperspektive gefunden, indem sie eine schulische Berufsausbildung oder eine Arbeit aufgenommen, ein Studium fortgesetzt oder einen Schulabschluss nachgeholt haben. Fast die Hälfte der vorwiegend weiblichen Teilnehmenden haben kleine Kinder im betreuungsintensiven Alter von unter drei Jahren, zwei Drittel sind Alleinerziehende.

Erfolgsgeschichten zur Teilzeitberufsausbildung - so gelingt die Praxis für Auszubildende und Betriebe

Das nordrhein-westfälische Landesprogramm "Teilzeitberufsausbildung: Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP) unterstützt Auszubildende und Unternehmen beim Einstieg in die Ausbildung. Das ESF-Programm bietet eine ganze Reihe von Erfolgsgeschichten. Beispiele aus den Regionen des Landes erzählen, wie gute Praxis gelingt und Auszubildende und Ausbildungsbetriebe profitieren.
Die Regionalagentur Emscher-Lippe hat vier Praxis-Videos produziert und bei YouTube online gestellt. In den Videos kommen Auszubildende und ihre Ausbildungsbetriebe zu Wort und erzählen von ihren Erfahrungen mit der Ausbildung in Teilzeit.

Im Interview erläutert WHKT-Geschäftsführer Andreas Oehme die Erfahrungen der Handwerkskammern mit der Teilzeitberufsausbildung.

Regionale Netzwerke unterstützen und werben für die Teilzeitberufsausbildung

In Nordrhein-Westfalen engagieren sich zahlreiche Netzwerke für die Teilzeitberufsausbildung. Kein anderes Bundesland verfügt über ein ähnlich dichtes Unterstützungs-Netzwerk. An den lokalen und regionalen Bündnissen und Initiativen beteiligen sich Vertretungen aus Kammern, Regionalagenturen. Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Gewerkschaften, Gleichstellungsstellen, Berufsschulen und Bildungsträgern. Im Interview erläutert Gisela Oster, Ausbildungsberaterin bei der Handwerkskammer Münster, warum sich die Netzwerkarbeit lohnt und konstatiert einen „Trend zu mehr Teilzeitberufsausbildung“.

Plakate für die Öffentlichkeitsarbeit - Angebot des Arbeitsministeriums

"Teilzeit ausgebildet. Voll qualifiziert." Unter diesem Titel stellt das Arbeitsministerium Plakate zur Verfügung, um für die Teilzeitberufsausbildung zu werben und Träger dabei zu unterstützen, Personen mit Familienaufgaben als potenzielle Auszubildende anzusprechen sowie Unternehmen für die familienfreundliche Ausbildungsform zu gewinnen.

Ausbildung in Teilzeit – Eckdaten und Hintergrund

Eine Teilzeitausbildung ist bereits seit 2005 laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) möglich. Bis zum Ende des Jahres 2019 war dort geregelt, dass eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich ist. Ein berechtigtes Interesse bestand beispielsweise durch Familienpflichten der Auszubildenden.

Durch die Neuregelungen des BBiG sind seit dem 01.01.2020 die Rahmenbedingungen für eine Teilzeitausbildung verändert worden. Der § 7a des BBiG ermöglicht eine Ausweitung auf alle Interessierten. Der Nachweis eines berechtigten Interesses ist nicht mehr erforderlich. Voraussetzung ist lediglich der gemeinsame Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden auf Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit.

Das novellierte Berufsbildungsgesetz legt für die tägliche und wöchentliche Reduzierung der Ausbildungszeit eine anteilige Untergrenze von 50 % fest.

Die Teilzeitberufsausbildung führt grundsätzlich zunächst zu einer entsprechenden Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer, höchstens bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für eine Teilzeitberufsausbildung kann jedoch direkt mit einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 1 verbunden werden. Die Aufgaben der Familiensorge und damit oftmals der eigentliche Grund für eine Teilzeitberufsausbildung, ist hierbei ein eigenständiger Verkürzungsgrund.