
Gesundheitskarte
Als erstes Flächenland hat NRW eine Gesundheitskarte auch für Flüchtlinge eingeführt
Mit der Einführung der G-Karte NRW hat das Land die Voraussetzungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und zur Entlastung der Kommunen geschaffen. Die Gesundheitskarte ist identisch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für gesetzlich Krankenversicherte.
Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, gesicherte und dauerhafte Finanzierungsmöglichkeiten für flüchtlingspolitische Maßnahmen zu eröffnen. Mit den Verantwortlichen der Krankenkassen wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V unterzeichnet.
Diese Krankenkassen haben die Rahmenvereinbarung unterzeichnet:
- AOK NordWest
- AOK Rheinland/Hamburg
- Novitas BKK
- Knappschaft
- DAK-Gesundheit
- Techniker Krankenkasse
- Barmer GEK
- IKK classic
Als weitere Krankenkassen sind der Rahmenvereinbarung beigetreten:
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- VIACTIV Krankenkasse
- Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
- pronova BKK
- BIG direkt gesund
Gemeinden in NRW, die sich – in der Regel per Ratsbeschluss – dafür entscheiden, an der Vereinbarung teilzunehmen, erklären ihren Beitritt schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Ministerium:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Stichwort Gesundheitskarte
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Mail an: gesundheitskarte [at] mags.nrw.de (gesundheitskarte[at]mags[dot]nrw[dot]de)gesundheitskarte [at] mags.nrw.de ( )
Unter der angegebenen Mail-Adresse können Kommunen sich neben der Beitrittserklärung auch mit Fragen zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wenden.
Bisher haben folgende Kommunen ihren Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt:
Alsdorf, Bocholt, Bochum, Bonn, Bornheim, Dülmen, Düsseldorf, Gevelsberg, Gladbeck, Hennef, Herdecke, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Monheim, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neukirchen-Vluyn, Recklinghausen, Remscheid, St. Augustin, Troisdorf, Wachtendonk (ab dem 01.01.2024), Wetter und Wuppertal.
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