Gesundheitskarte
Als erstes Flächenland hat NRW eine Gesundheitskarte auch für Flüchtlinge eingeführt
Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, gesicherte und dauerhafte Finanzierungsmöglichkeiten für flüchtlingspolitische Maßnahmen zu eröffnen. Mit den Verantwortlichen der Krankenkassen wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V unterzeichnet.
Diese Krankenkassen haben die Rahmenvereinbarung unterzeichnet:
- AOK NordWest
- AOK Rheinland/Hamburg
- Novitas BKK
- Knappschaft
- DAK-Gesundheit
- Techniker Krankenkasse
- Barmer GEK
- IKK classic
Als weitere Krankenkassen sind der Rahmenvereinbarung beigetreten:
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- VIACTIV Krankenkasse
- Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
- pronova BKK
- BIG direkt gesund
Gemeinden in NRW, die sich – in der Regel per Ratsbeschluss – dafür entscheiden, an der Vereinbarung teilzunehmen, erklären ihren Beitritt schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Ministerium:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Stichwort Gesundheitskarte
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Mail an: poststelle [at] mags.nrw.de (subject: Gesundheitskarte) (poststelle[at]mags[dot]nrw[dot]de)
Bisher haben folgende Kommunen ihren Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt:
Alsdorf, Bocholt, Bochum, Bonn, Bornheim, Dülmen, Düsseldorf, Gevelsberg, Gladbeck, Hennef, Herdecke, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Monheim, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neukirchen-Vluyn, Recklinghausen, Remscheid, St. Augustin, Troisdorf, Wachtendonk (ab dem 01.01.2024), Wetter und Wuppertal.
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