
©Foto: Christian Grusdt
Tabakerhitzer / tobacco heating systems
Das langfristige Gefährdungspotential von Tabakerhitzern ist gegenwärtig unbekannt und noch schwerer abzuschätzen als das von E-Zigaretten, weil bislang kaum unabhängige Studien dazu vorliegen und die Produkte noch kürzer auf dem Markt verfügbar sind.
Vermutlich ist die Schadstoffbelastung durch den Konsum der Produkte geringer als beim Rauchen von Zigaretten, aber höher als bei E-Zigaretten; daher sind Tabakerhitzer keine harmlosen Produkte. Aufgrund der unklaren Gesundheitsgefährdung und des Abhängigkeitspotentials sollten Nichtraucher Tabakerhitzer nicht benutzen. Zum Schutz Dritter sollten die Geräte nur in Raucherbereichen verwendet werden. Trotz des gegenüber regulären Tabakzigaretten reduzierten Schadstoffgehalts sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Konsum von Tabakerhitzern möglich. Mögliche Risiken entstehen vor allem durch einen langfristigen Konsum.
Die Vertragsparteien des WHO-Tabakrahmenübereinkommens bewerten Tabak-erhitzer als Tabakprodukte, sodass sämtliche im Tabakrahmenübereinkommen für Tabakprodukte festgesetzten regulatorischen Maßnahmen in gleicher Weise für Tabakerhitzer gelten müssen. Dazu gehören neben dem bereits bestehenden Abgabeverbot an Minderjährige vor allem Steuererhöhungen, der Schutz von Nichtkonsumenten sowie ein umfassendes Werbeverbot – diese Maßnahmen sollten in Deutschland zum präventiven Gesundheitsschutz der Bevölkerung dringend eingeführt werden. Aktuell befindet sich das Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG im Gesetzgebungsverfahren. Die o.g. Forderungen werden dort aufgegriffen und es soll für Tabak-Erhitzer u. a. eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, so dass diese zukünftig wie Zigaretten besteuert werden.
(Quelle: Abteilung Chemikalien- und Produktsicherheit, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, Deutschland)
Die Vertragsparteien des WHO-Tabakrahmenübereinkommens bewerten Tabak-erhitzer als Tabakprodukte, sodass sämtliche im Tabakrahmenübereinkommen für Tabakprodukte festgesetzten regulatorischen Maßnahmen in gleicher Weise für Tabakerhitzer gelten müssen. Dazu gehören neben dem bereits bestehenden Abgabeverbot an Minderjährige vor allem Steuererhöhungen, der Schutz von Nichtkonsumenten sowie ein umfassendes Werbeverbot – diese Maßnahmen sollten in Deutschland zum präventiven Gesundheitsschutz der Bevölkerung dringend eingeführt werden. Aktuell befindet sich das Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG im Gesetzgebungsverfahren. Die o.g. Forderungen werden dort aufgegriffen und es soll für Tabak-Erhitzer u. a. eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, so dass diese zukünftig wie Zigaretten besteuert werden.
(Quelle: Abteilung Chemikalien- und Produktsicherheit, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, Deutschland)
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