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Schild Rauchen Verboten

Informationen zur E-Zigarette

Verkauf an Kinder und Jugendliche ist verboten

Seit April 2016 ist es in Deutschland verboten, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Auch der Konsum elektronischer Zigaretten und Shishas ist den unter 18-Jährigen nicht erlaubt. Das Verkaufs- und Konsumverbot gilt sowohl für nikotinhaltige Liquids als auch für Liquids ohne Nikotin.
Elektronische Zigaretten und Shishas dürfen dann nur noch an Erwachsene verkauft werden. Das gilt auch für den Versandhandel. Arbeitgeber dürfen weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben. Entsprechend sind Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz angepasst worden. Ziel ist, junge Menschen besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen.

Auch der Konsum elektronischer Zigaretten und Shishas ist unter 18 Jährigen nicht erlaubt. Das Verkaufs- und Konsumverbot gilt sowohl für nikotinhaltige Liquids als auch für Liquids ohne Nikotin.

In der Begründung für die entsprechenden Änderungen im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetzes heißt es, dass nach Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums beim Dampfen von elektronischen Inhalationsprodukten Substanzen entstehen, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen. Das gilt auch für nikotinfreie Liquids. Zu den Gefahren beim Konsum von Nikotin verweist die Begründung unter anderem auf die Suchtgefahr. Zudem könne der anfängliche Gebrauch von vermeintlich harmlosen nikotinfreien elektronischen Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.

Warum warnt das Ministerium vor den Gesundheitsgefahren der E-Zigarette?

Die E-Zigarette wird häufig als „gesunde“ Alternative zum Tabakkonsum beworben. Dies ist durch nichts belegt. Richtig ist, dass kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids bekannt ist. Angesichts noch ungeklärter gesundheitlicher Risiken warnt das NRW-Gesundheitsministerium vor den möglichen gesundheitlichen Folgen durch den Konsum von E-Zigaretten, vor allem mit nikotinhaltigen Liquids. Denn klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin – unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird – nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.

Sind nikotinfreie Liquids unbedenklich?

Davon kann derzeit nicht ausgegangen werden. Das gilt für die Konsumentinnen und Konsumenten solcher Liquids und selbst für Dritte, die sich im gleichen Raum aufhalten wie die Nutzerin oder der Nutzer einer E-Zigarette. Das Deutsche Krebsforschungszentrum weist beispielsweise darauf hin, dass bei der elektrischen Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe.

Ist die E-Zigarette nicht ein guter Weg, um sich das Rauchen abzugewöhnen?

Es mag sein, dass die E-Zigarette dazu genutzt wird, den Konsum von Tabak-Zigaretten zu reduzieren. Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist aber eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.

 
Bedenken hat auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Der Konsum von E-Zigaretten ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, denn die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen. Deshalb ist vom Konsum der E-Zigarette abzuraten.“

Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können, heißt es in einer Pressemitteilung der BZgA.

Auch für eine Rauchentwöhnung ist die E-Zigarette nicht geeignet. „Wer meint, dass er sich mit der E-Zigarette einen Rauchstopp erleichtern kann, irrt“, so Vertreter der BzgA, „für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten aber nicht erreicht wird.“

Kein unbedenkliches Lifestyle-Produkt

"Nikotin ist ein Nervengift und ein Suchtmittel. Deshalb gehören Warnhinweise auf die Liquid-Fläschchen», zitiert die Nachrichtenagentur dpa eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Verbandes der Techniker Krankenkasse. «Der Nikotinkonsum bei einer E-Zigarette ist mindestens genauso hoch wie beim herkömmlichen Glimmstängel», so die TK unter Berufung auf eine Studie des Institut für Sozial-und Präventivmedizin an der Universität Genf.

Maik Pommer, Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), mahnt: "Die E-Zigarette kann mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein und erfordert einen verantwortungsbewussten Umgang. Man sollte nicht den Eindruck haben, es handle sich um ein Lifestyle-Produkt, das in jedem Fall unbedenklich ist."

Risiken für Dritte

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat schon 2008 zur Emission von elektrischen Zigaretten und zu möglichen Gesundheitsgefahren Stellung bezogen.  Da bereits die Aufnahme von Nikotin ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann, rät das BfR zu vorsichtigem Umgang mit den elektrischen Zigaretten. Vor allem rät es, die nikotinhaltigen Kartuschen außer Reichweite von Kindern zu lagern, weil sie verschluckt oder die nikotinhaltige Lösung leicht herausgelutscht werden könnte.