Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

NRW inklusiv

Logo: NRW inklusiv

Landesinitiative NRW inklusiv

Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv

Seit 2009 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auch in Deutschland geltendes Recht. Die Landesregierung fühlt sich dem Ziel, eine inklusive Gesellschaft schrittweise zu verwirklichen, verpflichtet. Deshalb hat sie einen umfassenden Aktionsplan verabschiedet: "Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv".

Inklusion hat das gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen zum Ziel. Menschen, die als beeinträchtigt oder behindert gelten, sollen nicht länger ausgegrenzt werden. Denn: Auch wer nicht zählen kann, zählt mit, auch wer nicht sprechen kann, hat viel zu sagen.

Ein Meilenstein für diese Politik ist die 2009 in Deutschland getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) , die die Politik für Menschen mit Behinderungen weltweit auf eine neue Grundlage gestellt hat. Ihr liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Gemeinschaft von den Besonderheiten jedes Einzelnen profitieren kann.

Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein umfangreiches Programm vorgelegt, das die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ermöglichen soll: Mehr als 200 Maßnahmen umfasst der Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“, die Hand in Hand mit den Verbänden und Organisationen Schritt für Schritt in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Inklusionskataster NRW

Weil für den Fortschritt bei der Inklusion nichts so überzeugend ist, wie die gelungene Praxis, hat die Landesregierung begonnen, gemeinsam mit dem Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen, das Inklusionskataster NRW aufzubauen. Damit soll aber nicht nur gezeigt werden, was es bereits an positiven Inklusionsprojekten, Maßnahmen und Initiativen gibt. Vielmehr sollen auch Anregungen für die Entwicklung neuer Projekte und Initiativen gegeben werden. Dabei gilt: Warum soll man Inklusion neu erfinden, wenn es gelungene praktische Beispiele gibt, die andernorts auch verwirklicht werden können!

Kontakt zur Kompetenz- und Koordinierungsstelle

Artikel 33 Abs. 1 UN-BRK sieht vor, das die Vertragsstaaten eine oder mehrere Anlaufstellen für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der UN-BRK bestimmen und die Schaffung eines staatlichen Koordinierungsmechanismus prüfen sollen. Der Landesgesetzgeber hat die Vorgabe für Nordrhein-Westfalen in § 8 Inklusionsgrundsätzegesetz NRW umgesetzt und im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine "Kompetenz- und Koordinierungsstelle " (Focal Point) eingerichtet.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Referat Grundsatzfragen der Inklusionspolitik (VI B 1) 
Referat Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe (VI B 2) 

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: focalpoint [at] mags.nrw.de (focalpoint[at]mags[dot]nrw[dot]de)