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Teilhabebericht NRW

Bild zeigt das Titelmotiv vom Teilhabebericht NRW 2020

Teilhabebericht NRW

Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen

Über das Inklusionsgrundsätzegesetz hat der Gesetzgeber die Landesregierung verpflichtet, dem Landtag regelmäßig über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu berichten. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordert dazu auf, ein kontinuierliches Berichtswesen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen aufzubauen.

Der Teilhabebericht wurde aus wissenschaftlicher Perspektive durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in Kooperation mit der Universität Bielefeld erstellt. Er dient dazu, verlässliche Erkenntnisse zu gewinnen und eine solide Datenbasis für politische und administrative Entscheidungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

Eine solch umfassende, auf empirischen Daten basierende Analyse zur Situation der Menschen mit Beeinträchtigungen wird in dieser Form und Güte für Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal veröffentlicht. Der Teilhabebericht zeigt deutlich, dass sich in den letzten Jahren in vielen Lebensbereichen positive Veränderungen ergeben haben, veranschaulicht aber auch die Herausforderungen, die noch zu meistern sind.

Ein vom Inklusionsbeirat des Landes eingesetzter Expertenbeirat, dem unter anderen Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfe, Kommunen, Landschaftsverbänden, IT.NRW sowie die Landesbehindertenbeauftragte angehörten, hat die Entstehung des Teilhabeberichtes begleitet und zahlreiche Anregungen eingebracht. Alle wesentlichen Interessengruppen wurden darüber hinaus bereits während der Erstellung einer Vorstudie zur Entwicklung eines konzeptionellen Rahmens der Berichterstattung im Rahmen eines partizipativen Verfahrens eingebunden.