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Teilhabebericht NRW 2025

Zweiter Teilhabebericht NRW

Teilhabebericht NRW 2025

Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen

Über das Inklusionsgrundsätzegesetz hat der Gesetzgeber die Landesregierung verpflichtet, dem Landtag regelmäßig über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu berichten. Der zweite Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen stellt eine Fortschreibung des ersten Teilhabeberichtes aus dem Jahr 2020 dar.

Der zweite Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen wurde aus wissenschaftlicher Perspektive durch die Prognos AG in einem Projektteam mit Prointent erstellt. Er bietet Basisinformationen zu den verschiedenen Lebensbereichen von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen und bildet die Grundlage für die Aktualisierung des Aktionsplans „NRW inklusiv“.

Der aktuelle Bericht setzt neben der Fortschreibung der bereits 2020 erhobenen Daten u.a. mit einem detaillierteren Blick auf die Lebenssituation von Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Altenhilfe und -pflege leben und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Teilhabe von Menschen Beeinträchtigungen auch neue Schwerpunkte.

Ein vom Inklusionsbeirat des Landes eingesetzter Expertenbeirat, dem unter anderen Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfe, Kommunen, Landschaftsverbänden sowie die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten angehörten, hat die Entstellung des zweiten Teilhabeberichtes aktiv begleitet und zahlreiche Anregungen eingebracht.