Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) in Nordrhein-Westfalen
Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen stärken
Selbstbestimmt Leben in inklusiven Lebensverhältnissen – die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) in Nordrhein-Westfalen“
Soziale Inklusion setzt neben der gleichberechtigten Partizipation auch eine individuelle Autonomie voraus, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung ist einer der zentralen Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention.
Mit Blick auf die Notwendigkeit, das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen zu stärken, fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) in allen fünf Regierungsbezirken des Landes jeweils ein Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL). Darüber wird ein landesweites KSL für Menschen mit Sinnesbehinderungen gefördert. Die Konzeption der Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben knüpft an die Idee der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“ an.
Die Förderung der Kompetenzzentren erfolgt aus Landesmitteln sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Seit 1. Januar 2018 fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) eine zusätzliche, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratung als niedrigschwelliges Angebot, welches bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. In Nordrhein-Westfalen steht nunmehr ein flächendeckendes Angebot von 60 EUTB Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
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