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Inklusionsbeirat und Fachbeiräte

Gruppenfoto der Teilnehmenden bei der Sitzung des Inklusionsbeirates des Landes Nordrhein-Westfalen 2023

Inklusionsbeirat und Fachbeiräte

Unterstützung bei der Umsetzung des Aktionsplans "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv"

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in allen Rechtsfragen, die sie betreffen (Art. 4 Abs. 3 und Art. 33 Abs. 3). Um dieses Übereinkommen zu gewährleisten, wurde in Nordrhein-Westfalen der Inklusionsbeirat ins Leben gerufen. Dieser hat die Aufgabe, die Landesregierung bezüglich diverser Fragestellungen zu beraten und zu unterstützen.

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Inklusionsbeirats ist die Umsetzung des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. Der Inklusionsbeirat arbeitet gemeinsam mit der Landesregierung an einer nachhaltigen und konsequenten Umsetzung des Aktionsplans.

Das Gremium besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von zahlreichen Organisationen und Verbänden für Menschen mit Behinderung. Unterstützt werden sie von beratenden Expertinnen und Experten. Ständiges Mitglied ist zudem die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten (LBBP).

Unterstützt wird der Inklusionsbeirat durch die Arbeit von sechs Fachbeiräten. Diese sind bei den jeweils zuständigen Fachministerien angesiedelt.

Themen der Fachbeiräte
  • Arbeit und Qualifizierung (Ressort: MAGS)
  • Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Wohnen (Ressort: MAGS)
  • Gesundheit (Ressort: MAGS)
  • Inklusive schulische Bildung"(Ressort: MSB)
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (Ressort: MKFFI)
  • Partizipation (LBBP)

Informationen über die jeweiligen Zusammensetzungen aller Beiräte richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Inklusionsbeirates

Kontakt zur Geschäftsstelle 

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Geschäftsstelle des Inklusionsbeirates (Referat VI B 1)

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: inklusionsbeirat [at] mais.nrw.de (inklusionsbeirat[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Weitere Informationen Inklusionsbeirat

Im Inklusionsbeirat sind derzeit folgende Organisationen vertreten:

Vertreter von Organisationen der Menschen mit Behinderungen auf Landesebene:

  • LAG Selbsthilfe e. V.
  • Sozialverband VdK NRW e. V.
  • SoVD NRW e. V.
  • Landesverband "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" NRW e. V.
  • Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW
  • Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen LAG NRW e. V.
  • Mittendrin e. V.

Leistungserbringer:

  • Unternehmer NRW
  • DGB Bezirk NRW
  • Landschaftsverband Rheinland
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe
  • Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
  • Kommunale Spitzenverbände NRW
  • Allgemeine Ortskrankenkassen
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallkasse NRW
  • Ärztekammern NRW
  • Krankenhausgesellschaft NRW e.V.
  • Verband der Ersatzkassen e.V.

Weitere Akteure:

  • Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Patientinnen und Patienten
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Katholisches und evangelisches kirchliches Büro
  • Landesintegrationsrat NRW
  • Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V.
  • HANDWERK.NRW
  • Architektenkammer NRW
  • Verband Deutscher Verkehrsunternehmen NRW e. V.

Ständig beratende Mitglieder:

  • Herr Marcus Windisch (Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW)
  • Herr Martin Philippi (Agentur Barrierefrei NRW)
  • Frau Dr. Susann Kroworsch (Deutsches Institut für Menschenrechte)
  • Herr Carl-Wilhelm Rößler (Forum behinderter Juristinnen und Juristen)
  • Frau Prof. Dr. Theresia Degener (Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Fachbereich Recht und Disability Studies)
  • Herr Prof. Dr. Christian Bühler (Technische Universität Dortmund, Fakultät Rehabilitationswissenschaften)
  • Herr Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (Universität Siegen, Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste)

Im Inklusionsbeirat wurden bereits unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Änderungen zum Ausführungsgesetz zum zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AG SGB XII NRW)
  • Änderungsvorschläge zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus den Fachbeiräten und Diskussion zur Novellierung des BGG
  • Empfehlungen und Arbeitshilfen zur Planung und Gestaltung inklusiver Gemeinwesen
  • Signet Barrierefrei NRW und Arbeit der Agentur Barrierefrei NRW
  • Erstes allgemeines Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen
  • Aktionsplan zur Stärkung des selbstbestimmten Lebens, zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung sowie zur Vermeidung unnötiger Betreuungen
  • 9. Schulrechtsänderungsgesetz und Folgeänderungen
  • Bericht zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“
  • Inklusionspreis NRW
  • Expertise „Die Lebenssituation alter Menschen mit lebenslangen Behinderungen in Nordrhein-Westfalen“
  • Bundesteilhabegesetz