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Einzelförderung von Krankenhäusern
Zielgerichtete Verbesserung der Gesundheitsversorgung
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat mit dem Entfesselungspaket I den neuen § 21a des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW eingebracht. Dieser ermöglicht die Einzelförderung von Investitionen und soll so die Gesundheitsversorgung zielgerichtet verbessern.
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